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Masern in Dresden: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld für ungeimpfte Schulkinder

Ende Juli lief die Übergangsfrist für die Masern-Impfungen aus. Müssen nicht immunisierte Kinder in Dresden jetzt Schulen und Kitas verlassen?

Von Julia Vollmer
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Ein Kinderarzt impft in seiner Praxis einen Jungen zum Schutz gegen eine Krankheit.
Ein Kinderarzt impft in seiner Praxis einen Jungen zum Schutz gegen eine Krankheit. © dpa Deutsche Presse Agentur

Dresden. Am Montag beginnt für Dresdens Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Mit den großen Geschwistern kehren auch viele Kindergartenkinder zurück in die Kitas. Wer in Dresden, wie bundesweit, eine Schule oder Kita besuchen will oder dort arbeitet, wird aufgefordert, den Nachweis über die Masern-Impfung vorzulegen.

Denn seit 1. März 2020 gilt die Impfpflicht für diese Krankheit. Sie gilt auch für Mitarbeitende in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Bis Ende Juli gab es noch eine Übergangfrist für all jene, die schon vorher eine Einrichtung besucht habe. Diese endet jetzt. Wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viele Kinder in Dresden wurden als nicht gegen Masern geimpft gemeldet?

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