Dresden. Am Montag beginnt für Dresdens Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Mit den großen Geschwistern kehren auch viele Kindergartenkinder zurück in die Kitas. Wer in Dresden, wie bundesweit, eine Schule oder Kita besuchen will oder dort arbeitet, wird aufgefordert, den Nachweis über die Masern-Impfung vorzulegen.
Denn seit 1. März 2020 gilt die Impfpflicht für diese Krankheit. Sie gilt auch für Mitarbeitende in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Bis Ende Juli gab es noch eine Übergangfrist für all jene, die schon vorher eine Einrichtung besucht habe. Diese endet jetzt. Wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
In diesem Artikel:
- Wie viele Kinder in Dresden wurden als nicht gegen Masern geimpft gemeldet?
- Müssen die nicht geimpften Kinder die Kita verlassen?
- Wie hoch ist das Bußgeld, das Familien von nicht geimpften Schulkindern zahlen müssen?
- Welche Konsequenzen gibt es für nicht geimpfte Mitarbeiter?
- Wie viele Masernfälle gab es 2021 und 2022 in Dresden?