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Dresden: Rentner baut beim Abholen einer Geburtstagstorte Unfall - und fährt davon

Hat ein 86-Jähriger einen Park-Rempler wirklich nicht bemerkt? Genau das war die große Frage im Amtsgericht in Dresden.

Von Lars Barendregt
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Beim Abholen der Geburtstagstorte seiner Frau soll ein 86-jähriger Golf-Fahrer beim Ausparken einen Unfall verursacht haben. Der Mann bestreitet das in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden.
Beim Abholen der Geburtstagstorte seiner Frau soll ein 86-jähriger Golf-Fahrer beim Ausparken einen Unfall verursacht haben. Der Mann bestreitet das in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Dresden. Es war ein besonderes Schauspiel am Mittwochmorgen im Dresdner Amtsgericht. Ein 86-jähriger Rentner behauptete dort in aller Ausführlichkeit, Ende 2022 nichts mitbekommen zu haben von einem Unfall, den er selbst verursacht haben soll. Deshalb sei er auch nicht absichtlich weitergefahren.

Der Unfall fand auf einem Parkplatz im Stadtteil Leubnitz-Neuostra statt. "Ich habe nichts wahrnehmen können und habe nichts wahrgenommen", betonte der Mann aus Dresden. Was genau war passiert?

Der Rentner, ein Uni-Professor im Ruhestand, hatte am 19. Dezember 2022 beim Bäcker die Geburtstagstorte für seine Frau abgeholt. Die Bäckersfrau soll ihm noch geraten haben, langsam zu fahren – wegen der Schokoladenstücke auf der Torte.

Nach seinem Besuch in der Bäckerei parkte der Mann seinen silbernen VW Golf in der Wilhelm-Franke-Straße aus. Gleichzeitig wollte jedoch ein junger Dresdner mit seinen Mazda hinter dem Golf einparken. Der 86-jährige Autofahrer sei plötzlich rückwärts losgefahren, sodass er den Mazda seitlich gerammt habe, wie der Zeuge berichtete. Obwohl er länger gehupt habe, sei der Golf einfach losgefahren. Der Schaden betrage mehr als 6.000 Euro.

Fahrverbot und Geldstrafe

Zu dem Prozess kam es, weil der Angeklagte seinen Strafbefehl wegen Unfallflucht – er erhielt eine Geldstrafe von 1.600 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot – nicht akzeptiert. Er bestreitet den Vorwurf. Er sei sich auch heute keines Fehlverhaltens bewusst. "Ich würde nie so etwas machen."

Der Richter bezweifelte, dass der Angeklagte von dem Park-Rempler nichts mitbekommen haben will. Denn als wenig später zwei Polizeibeamte die Geburtstagsfeier im Hause des Angeklagten störten, um den Fahrer mit dem Verdacht der Unfallflucht zu konfrontieren, verzeichneten die Beamten nicht nur Unfallspuren am Heck des Golfs.

Der Rentner habe sich auch an den Mazda-Fahrer "erinnert", wie es in einem Aktenvermerk heißt, und sich darüber echauffiert, dass er "nicht gewartet" habe. Während der Angeklagte dazu nichts sagte, argumentierte sein Verteidiger Philipp Burchert, das die Antwort seines Mandanten gegenüber der Polizei nichts über eine Kollision aussage.

Gutachten soll eingeholt werden

Die Staatsanwältin fragte, warum der Angeklagte, der den Mazda habe einparken sehen, selbst nicht ans Warten gedacht habe, aber andererseits genau diese Ungeduld dem Unfallgegner vorwirft. Dazu sagte der Rentner, er habe gedacht, der Mazda ließe ihn ausparken.

Es gab längere Beratungsunterbrechungen, aber kein Ergebnis. Am Ende setzte der Richter den Prozess aus. Er will ein Gutachten zur Wahrnehmbarkeit der Kollision einholen. Doch mit dem Auftrag möge er sich noch zehn Tage Zeit lassen, bat der Verteidiger. Vielleicht nimmt sein Mandant den Einspruch zurück, um zusätzliche Kosten zu vermeiden?