Dresden
Merken

Winterdienst auf Dresdens Radwegen wird erweitert

Dresdens Winterdienst ist startklar. In dieser Saison sollen auch mehrere Radrouten bei Schnee und Eis durchgängig befahren werden können.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Der Winterdienst auf Dresdens Radwegen wird in diesem Winter ausgedehnt.
Der Winterdienst auf Dresdens Radwegen wird in diesem Winter ausgedehnt. © Rene Meinig (Archiv)

Dresden. Noch ist zwar kein Schnee in Sicht, der Dresdner Winterdienst ist dennoch startklar. Dieses Jahr sollen neben den Straßen auch mehr Radwege geräumt werden.

Im vergangenen Winter kümmerte sich der Winterdienst um 123.000 Quadratmeter auf Radwegen, in dieser Saison sollen es 161.000 Quadratmeter sein. Ziel sei es, so die Stadt, Fahrbahnen und Radwege gleichrangig zu räumen und zentrale Radverkehrsrouten lückenlos befahrbar zu machen.

So werden eine Nord-Süd-Verbindung sowie eine Ost-West-Verbindung vom Winterdienst betreut. Darüber hinaus werden Radfahrer auf der Radroute Ost zwischen Innenstadt und Schulcampus Tolkewitz sowie zwischen Schulcampus und Elbeadweg freie Fahrt haben, sollte es schneien oder Glatteis geben. Im Nordwesten sind Teile der Großenhainer Straße in den Radwegewinterdienst integriert. Der Elberadweg wird auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg und auf der Neustädter Seite von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke vom Winterdienst betreut.

Insgesamt stehen dem Winterdienst 43 Einsatzfahrzeuge für Dresdens Straßen zur Verfügung. Etwa die Hälfte des 1.400 Kilometer langen Netzes wird im Fall der Fälle geräumt. Wo die Fahrzeuge nach Schneefall oder Eisregen zuerst unterwegs sind, legt ein Dringlichkeitsplan fest. Höchste Priorität haben demnach Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, Bus- und Straßenbahnrouten sowie die Elbbrücken.

Für diese Saison stehen dem Winterdienst insgesamt 5,24 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Winter wurden 4,54 Millionen Euro benötigt.

Doch nicht nur der Winterdienst ist bei Schnee und Eis gefordert, auch Anlieger haben Pflichten. Sie müssen die angrenzenden Gehwege vor, hinter bzw. um ihr Grundstück werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beräumen bzw. abstumpfen/streuen. Bis 20 Uhr muss dies wiederholt werden, sollte es die Witterung erfordern. Anlieger von Eckgrundstücken müssen den Gehweg bis an die einmündende oder kreuzende Straße heran räumen und streuen. (SZ/sr)