Dresden
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Mit List in den Urlaub mit Kind

Ein 37-Jähriger verreiste mal eben für eineinhalb Monate mit seinem Sohn in die alte Heimat – ohne Wissen der Mutter. Dafür stand er jetzt in Dresden vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Einfach auf und weg mit dem dreijährigen Sohn - das war die falsche Entscheidung. Ein Vater wurde nun für seinen nicht mit der Ex-Frau abgestimmten Flug in den Libanon am Amtsgericht Dresden verurteilt.
Einfach auf und weg mit dem dreijährigen Sohn - das war die falsche Entscheidung. Ein Vater wurde nun für seinen nicht mit der Ex-Frau abgestimmten Flug in den Libanon am Amtsgericht Dresden verurteilt. © Symbolfoto: dpa/Robert Michael

Dresden. Sie sind verheiratet und waren zehn Jahre ein Paar, doch seit März 2023 gehen sie getrennte Wege. Am Montag trafen sich die beiden vor dem Amtsgericht Dresden wieder – dort musste sich der 37-jährige Vater der beiden gemeinsamen Kinder wegen Entziehung Minderjähriger verantworten.

Vom 23. August bis 8. Oktober vergangenen Jahres war der Deutsch-Libanese mit dem dreijährigen Sohn und seiner neuen Freundin "geschäftlich" in den Libanon gereist, hat von dort auch noch einen Türkei-Urlaub unternommen – alles ohne Wissen der Mutter.

Die 29-Jährige und die gemeinsame elfjährige Tochter waren kurz vor der Abreise des Angeklagten von einem Dubai-Urlaub zurückgekehrt. Drei Tage später verschwand der 37-Jährige mit seinem Sohn, schickte lediglich ein Selfie vom Flughafen an die Elfjährige und meinte, damit habe er seine Pflicht erfüllt.

Die Mutter indes fühlte sich lange hingehalten, weil er nie sagte, wann er zurückzukehren gedenke. Die Frau berichtete, dass sie sich Sorgen um ihr Kind gemacht habe. Einmal habe der Angeklagte auf ihr Drängen, dass er mit dem Sohn umgehend zurückkommen solle, geantwortet: "Besprich das mit meinem Anwalt. Schönen Abend noch." Sie habe den Namen des Anwalts nicht gewusst. Sie habe dann die Polizei eingeschaltet.

In Warschau aufgegriffen

Schon im April sei der Vater mit dem Kind im Libanon gewesen, allerdings mit vorheriger Ankündigung und nur wenige Tage. Nun habe er erst Ende September reagiert. Nach Vater und Sohn wurde gefahndet. Sie wurden am 8. Oktober auf dem Flughafen in Warschau bei der Einreise gestellt.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze). Es habe kein Einverständnis der Mutter vorgelegen, damit habe der Angeklagte seiner Noch-Frau schon vom ersten Tag der Reise an das Sorgerecht vorenthalten.

Er habe dazu auch eine List genutzt, denn er hatte in jenen Tagen das 14-tägige Umgangsrecht für seinen Sohn, sodass ihr Fehlen zunächst unbemerkt geblieben sei. Im Prozess habe sich der Angeklagte sehr "schwammig" zu den angeblichen Regelungen geäußert, sagte der Richter.