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Mordkomplott: Zwei Anwälte plädieren auf Freispruch

Während der Staatsanwalt die Höchststrafe fordert, machen Verteidiger nun Verfahrensfehler geltend. Es ist wohl ihr letzter Strohhalm.

Von Alexander Schneider
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Für die Angeklagte Anke F. (r.) fordert Verteidiger Alexander Hübner (l.) eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft dagegen plädiert in dem Prozess am Landgericht Dresden auf mehr als zehn Jahre Haft wegen Mor
Für die Angeklagte Anke F. (r.) fordert Verteidiger Alexander Hübner (l.) eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft dagegen plädiert in dem Prozess am Landgericht Dresden auf mehr als zehn Jahre Haft wegen Mor © Foto: Richter

Großenhain/Dresden. Beobachter mussten damit rechnen: Am Ende einer langen und immer hitzigen Beweisaufnahme fordern zwei Verteidiger Freisprüche für ihre Mandanten. Oliver Nießing, er vertritt die Hauptangeklagte Stefanie W. (33), und Linda Röttig, Anwältin des Mitangeklagten Andreas R. (53), machen vor allem Verfahrensfehler und andere Hindernisse geltend, die es ihrer Ansicht nach nicht zuließen, ihre Mandanten zu verurteilen.

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