Dresden. Freiheitsrechte werden von Sachsens Obergerichten grundsätzlich hoch bewertet. Vor allem für Tatverdächtige in U-Haft gilt das normalerweise. Weil sie bis zu ihrer Verurteilung zurecht als unschuldig gelten, braucht es hohe Hürden für den Eingriff in Freiheitsrechte. Fluchtgefahr wegen einer hohen Straferwartung gehört dazu oder Verdunklungsgefahr. Daher kommt es vor, dass schwere Jungs wie Drogendealer oder Schutzgelderpresser auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Ermittlungen gegen sie zu lange dauern.
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