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Gericht: Pechvogel sitzt lange hinter Dresdner Gittern

Nach verbüßter Haft musste ein 40-jähriger Autodieb weitere drei Monate in U-Haft bleiben. Erst jetzt kam er auf freien Fuß.

Von Alexander Schneider
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Ein Autodieb aus Tschechien wurde 2015 in Dresden auf frischer Tat ertappt. Das kam ihm nun teuer zu stehen.
Ein Autodieb aus Tschechien wurde 2015 in Dresden auf frischer Tat ertappt. Das kam ihm nun teuer zu stehen. © Tino Plunert (Archiv)

Dresden. Freiheitsrechte werden von Sachsens Obergerichten grundsätzlich hoch bewertet. Vor allem für Tatverdächtige in U-Haft gilt das normalerweise. Weil sie bis zu ihrer Verurteilung zurecht als unschuldig gelten, braucht es hohe Hürden für den Eingriff in Freiheitsrechte. Fluchtgefahr wegen einer hohen Straferwartung gehört dazu oder Verdunklungsgefahr. Daher kommt es vor, dass schwere Jungs wie Drogendealer oder Schutzgelderpresser auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Ermittlungen gegen sie zu lange dauern.

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