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Rentnerpaar wegen Betruges verurteilt

Über Jahre haben sich zwei Hochbetagte zum Teil hohe Summen im Freundeskreis geborgt. Nun wurden sie am Amtsgericht Dresden verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Kurz vor der Verjährung sollten sich am Montag zwei hochbetagte Eheleute am Amtsgericht Dresden wegen dutzendfacher Betrügereien verantworten.
Kurz vor der Verjährung sollten sich am Montag zwei hochbetagte Eheleute am Amtsgericht Dresden wegen dutzendfacher Betrügereien verantworten. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Nein, die Angeklagten mussten auf ihre alten Tage nicht zu ihrem Prozess erscheinen. Das hatten die Verteidiger Robert Zukowski und René Zebisch schon im Vorfeld mit dem Richter geklärt. Das hochbetagte Ehepaar aus Dresden, Jahrgang 1932 und 1933, sei nicht in der Lage, im Amtsgericht Dresden zu erscheinen.

Neben körperlichen Gebrechen zählen sie mit ihrem Alter auch zur Risikogruppe einer potenziellen Infektion mit dem Coronavirus, so die beiden Anwälte. Sie hätten sich jedoch mit ihrer Mandantschaft getroffen, um das Verfahren vorzubesprechen.

Der Termin war auch höchste Zeit. Im kommenden Jahr beginnt die absolute Verjährung der ersten Tatvorwürfe. Laut Anklage soll sich das Paar zwischen 2011 und Anfang 2014 im Freundes- und Bekanntenkreis immer wieder Geld geliehen haben. Die Spanne reicht von 50 bis zu 4.000 Euro.

In der Anklage, die aus dem Jahr 2016 stammt, sind 47 vollendete Betrugshandlungen aufgezählt, darunter fünf Versuche. Ein Gesamtschaden ist nicht verzeichnet, man darf jedoch von einer Summe im nicht ganz niedrigen fünfstelligen Bereich ausgehen. Ziel der Verhandlung war daher auch keine gewöhnliche Hauptverhandlung.

Der Vorsitzende fragte die Anwälte und die Staatsanwältin, wie sich dieses Verfahren am günstigsten für alle Beteiligten beenden ließe. Immerhin würden die beiden Beschuldigten schon seit einiger Zeit Rückzahlungen leisten.

Ein angesehenes und wohlhabendes Paar

Während die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen das weitere Vorgehen diskutierten, berichtete ein Geschädigter, der zunächst auch einen vierstelligen Betrag verloren hatte, dass es sich bei den mutmaßlichen Betrügern um ein angesehenes und wohlhabendes Paar gehandelt habe.

Ein Großteil der Geschädigten, teilweise noch weit älter als die Angeklagten, gehörten einer Innenstadt-Kirchgemeinde an. Das Paar habe mehrere vermietete Grundstücke gehabt. Dann habe es finanzielle Probleme gegeben, die angeblich auch mit Bauarbeiten zu tun gehabt hätten.

Inzwischen sei das Immobilien-Eigentum wohl auf einen Sohn übergegangen. Den Eltern blieben die Schulden. Die Zahl der tatsächlich Geschädigten dürfte jedoch weit höher liegen. "Viele haben ja aus Scham gar nicht gesagt, dass sie dem Paar auch Geld geliehen hatten", sagte der Mann.

Die Rückzahlung kann sich sehen lassen

Die Oberstaatsanwältin beantragte schließlich wie besprochen Bewährungsstrafen per Strafbefehl für die Angeklagten. Der Richter verurteilte den Mann zu acht Monaten und einer Woche. Darin enthalten ist eine offene frühere Geldstrafe. Die Ehefrau bekommt eine Bewährungsstrafe von glatt acht Monaten. Aufgrund der Verfahrensdauer gelten vier Monate dieser Strafe als "verbüßt".

Auch das ist wohl nur eine eher theoretische Einschränkung. Die beiden Senioren werden wohl nicht mehr in die unangenehme Lage kommen, tatsächlich als Bewährungsbrecher in Haft zu müssen. Hauptsache, sie tilgen weiter so vorbildlich ihre Schulden. Die Rückzahlung könne sich sehen lassen, wie die Verteidiger berichteten. Von der Gesamtrente beider in Höhe von 2.600 Euro bedienten ihre Mandanten die Hälfte an ihre Gläubiger. "Sie zahlen mehr, als sie gesetzlich müssten", lobten die Anwälte.

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