Dresden. Das Thema Sozialwohnungsbau und wie freie Immobilienunternehmer dazu beitragen können, geht in eine neue Diskussionsrunde. Nach dem kooperativen Baulandmodell müssen die privaten Bauherren in Vorhaben in Bebauungsplangebieten einen Anteil von 30 Prozent Sozialwohnungen bauen. Dies gilt ab 2021. Dagegen wehren sich die Investoren jedoch seit langem. Sie begründen ihre Ablehnung, dass diese Vorhaben vor allem aufgrund der hohen Bodenpreise nicht wirtschaftlich umsetzbar seien. In der Folge würde gar keine Sozialwohnungen gebaut, so ihre Argumentation.
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