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Urteil in Dresden: Wilde Raserei endet mit einem Eheversprechen

Im Fortsetzungsprozess gegen einen 50-jährigen Verkehrsrowdy wird bekannt, dass er und die Geschädigte heiraten wollen. Sie muss nicht erneut als Zeugin aussagen.

Von Alexander Schneider
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Hier endete die Flucht: An der Ecke Tharandter/Altfrankener Straße in Dresden verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Mercedes, säbelte einen Lichtmast um und kracht in eine Hauswand.
Hier endete die Flucht: An der Ecke Tharandter/Altfrankener Straße in Dresden verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Mercedes, säbelte einen Lichtmast um und kracht in eine Hauswand. © Archivfoto: Roland Halkasch

Dresden. Welche Rolle die Strafjustiz ganz grundsätzlich bei der Stiftung von Ehen in Strafverfahren spielt, wird sich nie ganz klären lassen. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich Angeschuldigte und Zeugen die Ehe versprechen, um sich vor einer Aussage zu drücken. Niemand muss gegen seinen Partner aussagen, das Gleiche gilt für Eltern, Kinder und Geschwister.

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