Dresden. Zwischen der Stadtverwaltung und dem sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) gab es in den vergangenen Tagen Gespräche darüber, ob die Förderung des Landes in Höhe von 2,1 Millionen Euro für die Augustusbrücke auch nach der Richtlinie kommunaler Straßenbau möglich ist. Es waren offenbar Zweifel beim Wirtschaftsministerium aufgekommen, denn nach der Sanierung soll die Brücke - ähnlich wie die Prager Karlsbrücke - nur noch für Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahnen sowie Versorgungsfahrzeuge und Taxis befahrbar sein. Im schlimmsten Fall, wenn die Prüfung ergeben hätte, dass für die Förderung auch Autos zugelassen werden müssen, hätte die Stadt die Millionen zurückzahlen müssen.
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