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Zwillingsbrüder vergehen sich an Kind

Ein 46-Jähriger wird in Dresden verurteilt, gegen seinen Bruder laufen die Ermittlungen noch - in der Schweiz.

Von Alexander Schneider
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Wegen Missbrauchs seines Neffen wurde ein 46-Jähriger am Amtsgericht Dresden verurteilt. Er sitzt bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft.
Wegen Missbrauchs seines Neffen wurde ein 46-Jähriger am Amtsgericht Dresden verurteilt. Er sitzt bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft. © Symbolfoto/Archiv: dpa/Sven Hoppe

Dresden. Ungewöhnlicher Kindesmissbrauchsprozess am Amtsgericht Dresden. Ein 46-jähriger Mann hat sich mehrfach an seinem zur Tatzeit acht- bis zehnjährigen Neffen vergangen – gemeinsam mit dessen Vater, dem Zwillingsbruder des Angeklagten. Neben diesen Fällen schweren sexuellen Missbrauchs wurden dem Mann, der aus Großenhain stammt, weitere ähnliche Taten und der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Er sitzt bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft und hat nun ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die Polizei wurde Anfang 2020 auf den Facharbeiter aufmerksam, nachdem er sich an dem damals fünf Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen hatte. Der Junge offenbarte sich danach seiner Mutter. Auf dem Handy des Angeklagten fanden die Beamten widerliche Chatdialoge des Täters mit seinem Zwillingsbruder, der in der Schweiz lebt. Die Brüder tauschten Fotos von nackten Jungen und machten sich offenbar auch gegenseitig heiß.

Weitere sichergestellte Fotos belegten, dass die Männer gemeinsam den Sohn des Zwillingsbruders missbraucht hatten. Tatorte waren das elterliche Grundstück in Großenhain und das Wohnhaus in der Schweiz. Daher schaltete die Dresdner Staatsanwaltschaft auch die eidgenössischen Behörden ein, wo nun auch dem Zwillingsbruder der Prozess gemacht werden soll.

Verteidigerin Linda Röttig gab für ihren Mandanten eine Erklärung ab, wonach er die Vorwürfe einräumte und bedauerte. So ersparte er den Kindern vor Gericht auszusagen. Allerdings hatte der Mann erhebliche Probleme, seine pädophile Neigung einzugestehen. Er versuchte zunächst, den Alkohol und persönliche Schicksalsschläge dafür verantwortlich zu machen, sagte, er habe sich „dazu hinreißen lassen“.

"Eiertanz" kommt nicht gut an

Das wenig empathische Selbstmitleid kam nicht gut an. „Eiertanz“ nannte der Vorsitzende Richter Markus Vogel das in seiner Urteilsbegründung. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, wie von Oberstaatsanwältin Ulrike Markus gefordert. Für seine pädophile Neigung könne man nichts, so Vogel: „Aber Sie haben diese Neigung ausgelebt.“

Vogel rechnete dem Angeklagten jedoch hoch an, dass er die Taten umfassend gestanden hat. So habe er nicht nur den Kindern erspart, im Gerichtssaal aussagen zu müssen. Auch die Hauptverhandlung sei in nur vier Stunden erledigt gewesen. Ohne Geständnis hätte er das Verfahren wahrscheinlich an das Landgericht verweisen müssen, denn der Angeklagte hätte dann mehr als vier Jahre Haft zu erwarten gehabt.

Das fünfjährige Opfer wurde erheblich traumatisiert, ist in therapeutischer Behandlung. Das berichtete eine Ermittlerin aus Meißen, die einzige Zeugin. Der Junge habe unter anderem Albträume gehabt, Konzentrationsschwierigkeiten und ähnliches mehr. Wie es dem offenbar weit häufiger missbrauchten heute 13-jährigen Kind in der Schweiz geht, blieb unklar. Das Urteil ist rechtskräftig.

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