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Drogenhändler verurteilt

Ein Hoyerswerdaer verkaufte Stoff – kiloweise. Das Brisante: Er stand unter Bewährung.

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© Uwe Soeder

Von Theresa Hellwig

Bautzen. Thomas F. ist nicht sonderlich groß. Der schwarze Rollkragenpullover wölbt sich leicht über seinem Bauchansatz, das dunkle Haar ist obenauf schon etwas schütter geworden. Der 44-Jährige wirkt unauffällig; nicht, wie ein Ganove. Und doch wird der Hoyerswerdaer in Handschellen in den Saal geführt. Denn was ihm vorgeworfen wird, ist keine Kleinigkeit: Haschisch, Marihuana, Ecstasy, Kokain – Thomas F. handelte mit Betäubungsmitteln, und zwar in „nicht geringer Menge“, so der Vorwurf. Über 36 Kilogramm Cannabis sollen es laut Anklage gewesen sein.

Es gilt als einer der größten Fälle, mit dem die Ermittler in der Region zu tun hatten – am Dienstagvormittag fällte die Große Strafkammer am Landgericht Bautzen nun ein Urteil. Sieben Jahre und sechs Monate muss der Mann hinter Gitter. Dazu kommt noch eine Reststrafe, da sich F. unter laufender Bewährung fand. Zudem muss er knapp 96 000 Euro als Wertverfall an den Staat zahlen, also die Summe, die dem „Gewinn“ aus der Straftat entsprechen könnte.

Die Auflistung der Vorwürfe ist lang. So lang ist sie, dass der Angeklagte während der Auflistung vorsichtig zu einer Zeitung greift und zu lesen beginnt. In insgesamt 19 Fällen konnte dem gebürtigen Hoyerswerdaer der Handel mit Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Die Drogen übergab der gelernte Industrieelektroniker auf Parkplätzen, in der Wohnung oder verschickte sie von seinem Wohnort in den Niederlanden in Plastikdosen per Post in die alte Heimat. Manchmal griff er selber zum Joint oder probierte vom Kokain. Zum ersten Mal soll F. im Alter von 18 Jahren in Kontakt mit Haschisch gekommen sein, das habe ihm damals jedoch nicht geschmeckt. Im Alter von 25 Jahren begann er, mit den Betäubungsmitteln zu handeln, mit 26 kam Ecstasy dazu.

In den Niederlanden festgenommen

Zum Verhängnis wurde ihm die Mailbox. In der örtlichen Drogenszene war er als „der Alte“ bekannt, dann stießen die Ermittler auf seine Telefonnummer. In der Mobilboxansage meldet sich F. mit seinem kompletten Namen. Im Mai 2017 wurde er in den Niederlanden festgenommen. In dem Land, in dem er sich ein neues Leben aufbauen wollte – mit Frau und Kindern.

Für den Staatsanwalt sind die Taten ausreichend, um 15 Jahre Haft zu fordern. Der Verteidiger des Angeklagten, Alexander Hübner, sieht das anders: „Fragen Sie sich mal, ob Sie das jemandem geben wollen, der mit einem Produkt handelt, das stark nachgefragt ist und in Kalifornien legalisiert ist“, wirft der Dresdner ein. Auch auf die Legalisierungsdebatte in Deutschland macht der Anwalt aufmerksam.

„Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich‘s ungeschehen machen. Es tut mir ja auch leid“, erklärt F. Das Problem dabei: Er ist kein unbeschriebenes Blatt. Neun Einträge im Bundeszentralregister, schon vier Mal aus demselben Grund verurteilt – und zum Tatzeitpunkt der diesmaligen Anklage befand er sich zudem auf Bewährung.

Im Urteil begründet der Richterapparat: Thomas F. „zeigt sich unbelehrbar“. Dieser zieht die Stirn kraus, wie so oft an diesem Morgen. Der Richterapparat erklärt weiter: „Er wusste, dass es sich um nicht geringe Mengen handelte und dass dies nicht erlaubt ist.“ Es habe keine Einschränkung der Schuldfähigkeit gegeben. Positiv angerechnet wurde jedoch sein Geständnis.

Noch bevor der Richter die Rechtsmittelbelehrung an den Verurteilten überreicht hat, erklärt dieser, das Urteil anzunehmen. Dieses ist somit rechtskräftig.