Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Drogenhändler wieder vor Gericht

Es geht um Freiheitsberaubung mit schwerem Raub. Das könnte einen kräftigen Nachschlag geben.

Teilen
Folgen
NEU!
© Harry Haertel

Von Jens Hoyer

Döbeln. Für drei Jahre und neun Monate muss der Döbelner Frank M. schon wegen Drogenhandel ins Gefängnis. Jetzt könnte es für ihn noch viel dicker kommen. Die nächste Anklage steht kurz vor der Verhandlung. Und sie ist schwerwiegend. Im Juni 2015 soll der 33-Jährige einem Bekannten unter Vorhalten eines „pistolenähnlichen Gegenstandes“ und Schlägen zur Herausgabe des Handys gezwungen haben, so die Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Dann habe er den Mann in den Kofferraum seines Autos gesperrt, ihm Geld und Bankkarte abgenommen. Das Auto soll M. in einer abgelegenen Garage abgestellt haben, um es sich „anzueignen“, so die Staatsanwältin. Dort sei es später gefunden worden. Der Jurist nennt das Freiheitsberaubung in Tateinheit mit schwerem Raub.

Das Motiv des Angeklagten: Er wollte Schulden eintreiben. Nach Aussagen von Zeugen in der ersten Verhandlung hatte sich M. damals ziemlich schnell in den Ruf gebracht, nicht zimperlich zu sein, wenn es darum geht, Kunden zum Bezahlen ihrer Schulden zu bewegen. Die Mindestfreiheitsstrafe für die ihm zur Last gelegten Straftaten beträgt drei Jahre.

Für Anfang Juni ist die Verhandlung am Landgericht Chemnitz angesetzt. Gerichtssprecher Thomas Mrodzinsky rechnet mit nur einem Verhandlungstag. Es seien nur zwei Zeugen zu hören: der Geschädigte und ein Polizist, der das Motorrad des Angeklagten gefunden hatte, nachdem dieser mit dem Auto davongefahren war.

Brutal Schuldner bedrängt

Das erste Urteil vom Februar wird dabei auch eine Rolle spielen. Nach der Urteilsverkündung waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen. Den einen war der Spruch des Landgerichts nicht hart genug – der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Der Gegenseite war die ausgesprochene Freiheitsstrafe zu hoch. Mittlerweile haben beide Seiten ihre Anträge zurückgezogen. Damit kann ein Gesamturteil unter Einbeziehung der ersten Freiheitsstrafe gebildet werden. – In der ersten Verhandlung hatte Frank M. einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Bisher war er strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten. Er hatte immer gearbeitet, dann einen Internethandel für Gartenholz gegründet, der aber nicht mehr funktionierte, als der Großhändler pleite ging. Zuletzt versuchte er glücklos, sich im Baugeschäft durchzuschlagen. In dieser Zeit war er auch mit der Droge Crystal in Kontakt gekommen. Was danach kam, darüber gibt es verschiedene Auslegungen.

Innerhalb weniger Monate soll sich M. zu einer Größe in der Döbelner Drogenszene aufgeschwungen haben. Das glaubte zumindest die Staatsanwaltschaft. Zeugen unterstützten diese Auffassung. M. habe sich den Ruf erworben, brutal Schuldner zu bedrängen und sie zu bedrohen und zu verprügeln, wenn sie nicht zahlen. Geschnappt wurde M. Ende Juni vergangen Jahres an der tschechischen Grenze. Dort war er mit einem Motorrad auf der Flucht vor dem Zoll gegen eine Mauer gerauscht. Zuvor hatte er sich eines Päckchens entledigt. Inhalt: 100 Gramm Crystal. Im Rucksack fanden die Beamten ein verbotenes Springmesser. Der Verteidiger stellte seinen Mandanten dagegen als Menschen dar, der selbst Drogenschulden hatte und für seinen Dealer als Kurier unterwegs war. Das habe er nur getan, um seine Familie zu schützen, die bedroht wurde. M. erklärte vor Gericht tränenreich, dass er seine Familie das nie angetan hätte, wenn ihm die Folgen klar gewesen wären. Wenn es für M. schlecht läuft, wird er noch sehr lange ohne sie auskommen müssen.