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Dürfen Flüchtlinge einen Job ablehnen?

Integration ist oftmals schwierig. Und eine passende Arbeitsgelegenheit zu finden noch schwerer.

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© dpa

Reiner Hanke

Radeberg. Der Mann kommt aus dem Libanon. Er ist Palästinenser und hat inzwischen einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht: Durch eine Reportage über die Menschen in der Flüchtlings-Unterkunft in Häslich. Der TV-Report warf auch eine Reihe Fragen auf, die noch immer die Menschen im Rödertal und darüber hinaus beschäftigen.

Der Palästinenser war mit seiner Frau und drei Kindern vor dem Terror des islamischen Staates geflohen: „Wir sind Menschen, die in Frieden, Würde und Sicherheit leben wollen“ und schnell Fuß fassen, sagte er. Und in seinem Beruf als Bauingenieur arbeiten. Das ist sein großer Wunsch. Der normale Arbeitsmarkt öffnet sich für Flüchtlinge allerdings nicht sofort. Trotzdem gibt’s Arbeit. Margit Boden, Bürgermeisterin von Bischheim-Häslich, bestätigt die Angebote für Ein-Euro-Jobs im Dorf. Die Parkpflege wäre so ein Beispiel, abgestimmt mit dem Landratsamt. Das wäre doch alles hilfreich, um Verständnis füreinander aufzubauen, sagt sie. Doch bisher hätten sich alle Job-Ideen zerschlagen, ärgert sich die Bürgermeisterin. Entweder sie seien an der Ablehnung bei den Asylsuchenden oder am Landratsamt gescheitert. In der Reportage spricht eine Dorfbewohnerin mit dem Familienvater darüber: Es wäre doch schön, wenn die Asylsuchenden etwas fürs Dorf tun würden, statt hier zu sitzen, wenn es doch Arbeit gebe. Der ältere Herr lächelt und weicht der Frage aus. Die Familie inzwischen nicht mehr. 27 Asylsuchende leben derzeit in der ehemaligen Dorfschule, aus dem Irak, Eritrea und Syrien und anderen Ländern.

Es gibt aber auch den anderen Fall. Für Hilfsjobs im Außengelände der Kita habe es Bewerberinnen gegeben, sagt die Bürgermeisterin. Das wäre gerade für die Integration der Flüchtlingskinder sehr hilfreich gewesen. Doch in dem Fall sei die Ablehnung vom Landratsamt gekommen. Das Thema Flüchtlinge und Arbeit beschäftigte auch viele SZ-Leser. Bis hin zu der Frage: Kann ein Angebot so einfach zurückgewiesen werden? Ein Hartz-IV-Empfänger werde schnell mit Sanktionen belegt, wenn er Arbeit ablehnt, gab ein Leser bei der SZ zu bedenken. Selbst im Landratsamt mussten sich die Verantwortlichen erst zu einigen Fragen Klarheit verschaffen, so Sprecher Gernot Schweitzer.

Wie werden Jobs mit Asylsuchenden vereinbart?

Das Ausländeramt des Landkreises kann solche Arbeitsgelegenheiten mit Asylsuchenden vereinbaren. Kreissprecher Gernot Schweitzer: „Bisher wurden die wenigen zur Verfügung stehenden Einzelangebote an Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis versucht zu besetzten.“

Wird es bei dieser Praxis auch in Zukunft bleiben?

Nein. Die Kreisbehörde will die Praxis nun ändern. Gernot Schweitzer: „Zukünftig werden wir die zur Verfügung stehenden Arbeitsgelegenheiten schriftlich, mit Hinweis auf Rechtsfolgen, dem Asylbewerber zuweisen.“ Das bedeutet eine verbindliche Verpflichtung. Das Asylgesetz lasse das zu. So werde es nicht mehr möglich sein, so ein Angebot ohne wichtigen Grund abzulehnen. Natürlich werde man den Asylbewerber anhören. Wer eine Arbeit ablehnt, riskiert den Anspruch auf staatliche Leistung. Im Kreis Bautzen sind das für einen Familienvater zum Beispiel 326 Euro im Monat. Ob und in welcher Form künftig gekürzt werde, seien aber Einzelfallentscheidungen, so Gernot Schweitzer.

Wer kann überhaupt solche Arbeitsgelegenheiten anbieten?

Dafür gilt grundsätzlich, dass solche Jobs zum Beispiel durch die Landesdirektion und den Landkreis in den Asyleinrichtungen angeboten werden können. Aber genauso können Vereine, gemeinnützige Einrichtungen oder Kommunen, wie eben das Haselbachtal solche Jobs vermitteln. Gezahlt wird ein Euro pro Stunde. Die übernimmt der Landkreis. Das Geld kommt aus einer sogenannten pauschalen Aufwandsentschädigung, die der Kreis für jeden Asylbewerber erhält. Das sind 7 600 Euro im Jahr. Falls dem Anbieter des Jobs noch weitere Ausgaben entstehen, zum Beispiel Sachkosten, muss er diese selbst tragen.

Welche Ziele werden mit dem Jobangebot verfolgt?

Die Arbeit muss im öffentlichen Interesse sein. Und es müsse sich um zusätzliche Jobs handeln, die Arbeitsplätze in der Wirtschaft zum Beispiel nicht gefährden. Arbeiten, die so zu dem Zeitpunkt nicht anders geleistet werden können. Gerade der Kita-Bereich, wie im Fall Haselbachtal, falle aber grundsätzlich raus , da er zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehöre. So weit das Grundsätzliche. Außerdem gehe es darum, Fähigkeiten der Asylsuchenden zu testen oder diese zu entwickeln. Um im hiesigen Arbeitsmarkt später eine Chance zu haben. Und noch ein Aspekt: Das ist die Integration in die Gesellschaft. Die Sprachkenntnisse sollen sich verbessern und interkulturelle Begegnung befördert werden. Genau deshalb kann Margit Boden die Ablehnung auch schwer verstehen. Denn der Kita-Job hätte genau das erfüllt.