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Dürfen Frauen nicht neben Flüchtlingsheimen arbeiten?

Eine Ausschreibung der Stadt Dresden für Baumefällarbeiten an einer Schule sorgt für Verwirrung.

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© Sven Ellger

Von Andreas Weller

Werden jetzt doch sämtliche Klischees erfüllt? In einer Ausschreibung der Stadtverwaltung ist von „Verhaltensregeln“ für Flüchtlinge die Rede und davon, dass Frauen nicht bei Arbeiten in der Nähe einer Unterkunft eingesetzt werden sollen. Es geht um die Sanierung der 39. Grundschule in Plauen: Diese soll saniert und erweitert werden. Zur Vorbereitung wird ein Anbau abgerissen, dafür müssen im Vorfeld Bäume gefällt werden.

In der Ausschreibung für die Arbeiten steht, dass dafür kein weibliches Personal eingesetzt werden solle, um „Konfrontationen zu vermeiden“. Denn in der angrenzenden Turnhalle, die ebenfalls abgerissen werden soll, sind Flüchtlinge untergebracht. Hat die Verwaltung Angst vor Übergriffen durch junge männliche Asylbewerber? Gibt es etwa Diskriminierungen gegen Frauen?

Damit konfrontiert, ist man im Rathaus über den Fakt entsetzt. „Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Missverständnis auf Bearbeiterebene handelt“, so Sprecher Kai Schulz. „Dahinter steckt definitiv kein Rassismus und auch keine Frauenfeindlichkeit“, stellt Schulz klar.

Die Flüchtlingsunterkunft wird von den Johannitern betrieben. Deren Sprecher Danilo Schulz spricht von einem kommunikativen Missverständnis. Die Ausschreibung sei im November erstellt worden, in Absprache mit den Johannitern. „Das muss ein Missverständnis sein. Wir haben in allen unseren Einrichtungen auch Frauen beschäftigt. Es gab nie irgendwelche Probleme.“ Die Johanniter betreiben zusätzlich zu der ehemaligen Sporthalle der Grundschule an der Schleiermacherstraße zwei weitere Asylunterkünfte in Dresden, in denen derzeit insgesamt etwa 500 Flüchtlingen untergebracht sind.

Laut Danilo Schulz habe es wegen der Arbeiten im Vorfeld Gespräche mit der Stadt gegeben, aber keine Festlegungen. Warum diese Punkte von der Verwaltung in die Ausschreibung formuliert wurden, kann er sich nicht erklären. Kai Schulz sicherte nun zu, dass man diesen Vorgang zum Anlass nehme, das auszuwerten. Es habe aber keine weiteren Ausschreibungen gegeben, in denen derartige Formulierungen auftauchen. Selbstverständlich könne die Firma, die den Zuschlag erhält, bei den Fällarbeiten ihr gewohntes Personal einsetzen – egal, ob weiblich oder männlich.