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„Ed, der Holländer“ verurteilt

Der Ex-Pegida-Organisator und Waffenhändler Edwin Wagensveld muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis.

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© picture alliance / dpa

Von Gisela Schmidt (Main Post) und Alexander Schneider

Es ist schon wieder passiert. Die bayerische Justiz hat den Dresdner Pegida-Organisator Edwin Wagensveld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen tonangebende Mitglieder von Pegida Dresden in diesem Jahr.

Erst im März wurde Pegida-Gründer Lutz Bachmann (45) wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Anfang April hat dann die inzwischen abtrünnige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling (54) eine Gefängnisstrafe dank der Unterstützung ihrer Anhänger abwenden können. Die ehemalige Oberbürgermeister-Kandidatin war ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von mehr als 3 000 Euro verurteilt worden. Weil sie nicht zahlte, erhielt sie eine Einladung, ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis zu gehen.

Und nun also auch Ed Wagensveld alias „Ed, der Holländer“. Der 50-jährige Niederländer war Pegida-Mitorganisator der ersten Stunde, stand oft als Redner auf der Bühne bei den Dresdner Montagsdemos. Zuletzt machte Ed Schlagzeilen, als er sich im Sommer 2016 mit Tatjana Festerling – nach dem Zerwürfnis mit Bachmann – im Tarnanzug fotografieren ließ. Die beiden waren angeblich auf Grenzpatrouille mit einer bulgarischen Bürgerwehr auf der Suche nach Flüchtlingen.

Wagensvelds Prozess fand am Mittwoch vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Würzburg statt. Der 50-jährige Niederländer betreibt in der fränkischen Rhön einen Waffenladen und einen Internet-Versand. Laut Anklage soll der Händler vor allem durch den Verkauf von Softair-Waffen dem Finanzamt 489 000 Euro vorenthalten haben. Eine Dreiviertelstunde lang stellte sich der höfliche, eloquente und freundlich auftretende Mann als armer Schlucker dar. „Ich war froh, wenn ich unsere Miete von 400 Euro bezahlen konnte“, sagt er. Selbst eine Krankenversicherung habe er sich nicht leisten können. „Es geht mir nicht gut.“

Allerdings änderte „Ed“ seine Strategie, als die Staatsanwältin ihm seine Ausgaben der letzten Jahre vorhielt. So soll er zwischen 2009 und 2011 allein 240 000 Euro von seinen niederländischen Konten abgehoben haben. Für einen dreiwöchigen Urlaub im italienischen Jesolo habe er 8 000 Euro ausgegeben, er kaufe monatlich Kleidung für mehrere Hundert Euro, habe bei einem Silvesterball in einem luxuriösen Frankfurter Hotel 1 000 Euro unters Volk gebracht – und bei seinen vielen Reisen nur in den besten Häusern logiert. Die Auflistung brachte die Wende in dem auf drei Tage angesetzten Prozess.

Wagensveld und sein Verteidiger zogen die Notbremse und räumten die meisten Vorwürfe ein. „Sie sprechen hier über Waffen“, sagt er, „aber das meiste war Spielzeug“. Mindestens 30 Prozent seiner Kunden hätten ihre Rechnungen „nicht bezahlt“. Dagegen habe er nichts machen können, weil ihm selbst dafür das Geld gefehlt habe. Das Gericht verurteilte den Holländer schließlich wegen Hinterziehung von 290 000 Euro. Das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – enthält eine frühere Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen.

Seit 2013 wurde Wagensveld bereits viermal verurteilt – darunter Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Auch seine Pegida-Aktivitäten spielten in dem Prozess eine Rolle. So habe Ed erst kürzlich im Saarland eine Rede gehalten – vor sehr wenig Publikum. Die Pegida-Bewegung sei nicht mehr das, was sie mal war, sagte er. „Es läuft nur noch in Dresden.“