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Ehemaliger Klinik-Chef verliert Gehaltsstreit

Ekkehart Paditz wurde 2008 entlassen. Er forderte 600 000 Euro. Vergeblich. Das Oberlandesgericht wies die entsprechende Klage ab.

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Von Ralph Schermann

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Dresden hat sich seit Monaten sehr gründlich mit Klagen von Professor Ekkehart Paditz (54) befasst. Seit Donnerstag steht nun per Urteil fest: Dem ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Görlitz gGmbH wurde rechtlich durchaus sauber gekündigt, und er hat auch keinen Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen, bestätigte OLG-Sprecherin Katrin Haller.

Klima im Klinikum vergiftet

Damit steht nun fest, dass auf das Klinikum keine Zahlungen mehr zukommen. Zunächst hatte Ekkehart Paditz 612.000 Euro gefordert. Das Oberlandesgericht schlug in einem Vergleich Anfang des Jahres rund 160.000 Euro vor. Paditz bestand anschließend auf der Zahlung von 306.000 Euro. Das hat der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung Ende Februar abgelehnt. Und nach dem Urteil gibt es gar nichts mehr.

Inzwischen ist es vier Jahre her, dass der Dresdener Medizinprofessor Ekkehart Paditz in Görlitz als eine Art Hoffnungsträger ankam. Nach einem brillanten Auftritt vor dem Stadtrat wählte der ihn 2006 zum Geschäftsführer des Klinikums. Großes kündigte er an: Kongresse sollten die Stadt beleben, das Klinikum zum ostsächsischen Leuchtturm werden. So sprach der von der Dresdner Universitätsklinik kommende Forscher und Kinderarzt damals zur Antrittsveranstaltung.

Zwei Jahre später herrschte Ernüchterung. Der Stadtrat setzte Ekkehart Paditz wieder ab und bestätigte damit Beschlüsse sowohl von Aufsichtsrat als auch Gesellschafter. Die oberste Klinikebene entzog ihm das Vertrauen. Er verzettele sich mit Kleinkram, hieß es, lasse dagegen aber wichtige Entscheidungen schleifen. Nach Überzeugung von Aufsichtsrat und Gesellschafter neige Paditz dazu, viele teure, dafür aber unnötige Expertisen von außen einzuholen. Er selbst hielt sich mit Stellungnahmen zurück. Das Umfeld kolportierte seine Sicht so: Er würde gegen Schlendrian vorgehen und sei deshalb nicht gelitten. Stimmig war nur eins: Das Klima im Klinikum galt als vergiftet. Vor dem Stadtrat demonstrierten hundert Mitarbeiter für die Absetzung ihres Chefs.

Nach der Kündigung klagte Ekkehart Paditz am Landgericht Görlitz. Die Richter wiesen 2009 die Klage ab, weil das Vertrauensverhältnis zur Führungsebene zu zerrüttet gewesen sei, sagte Landgerichtssprecher Jörg Küsgen. Paditz sah das anders und ging in Berufung. Nachdem Vergleiche scheiterten, begann das Oberlandesgericht dann mit der detaillierten Beweisaufnahme. Da Paditz sich unbegründet entlassen sieht, fordert er Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Entlassung war rechtens

Das OLG prüfte in der Beweisaufnahme mehrere Vorwürfe und folgte dann klar der Sicht des Klinikums. Danach hatte Paditz ohne Billigung des Aufsichtsrates im Alleingang Chefärzten nachträglich höhere Gehälter zuerkannt. „Damit verstieß er gravierend gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, die er als Geschäftsführer einzuhalten hatte; die Kündigung dafür war rechtens“, informierte OLG-Sprecherin Katrin Haller. Mit dem Zurückweisen der Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung ist automatisch auch die Nachzahlungsforderung vom Tisch. Mehr noch: Bisher tatsächlich noch ausstehendes Gehalt von 12.000 Euro sprach das OLG jetzt auch dem Klinikum zu, weil diesem „durch Herrn Paditz ein Schaden entstanden war.“ Der OLG-Zivilsenat ließ keine Revision seines Urteils zu.