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Eigenheimzulage weg, 58er-Regel verlängert

Bundesrat. Die Länderkammer hat in seltener Einmütigkeit die Wünsche der Regierung durchgewinkt.

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Berlin. Es war ein Hauch von vorweihnachtlicher Harmonie zu spüren gestern im Bundesrat. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) machte in ihrer Antrittsrede vor der Länderkammer eine tiefe Verbeugung vor der bundesstaatlichen Ordnung und der Vielfalt der Regionen. „Deutschland wäre nicht Deutschland ohne seine Länder“, schmeichelte sie. Die Länder revanchierten sich damit, dass sie keinem einzigen Vorhaben der neuen Regierung ernsthaft widersprachen.

STEUERN

Die Eigenheimzulage entfällt zum 1. Januar 2006. Die Steuerfreiheit für Abfindungen und Übergangsgelder wird gestrichen. Steuervergünstigungen des Arbeitgebers von 315 Euro bei Zuwendung an die Mitarbeiter zum Beispiel bei Eheschließung oder Geburt eines Kindes entfallen. Die Attraktivität reiner Steuersparmodelle wie Medien- und Windkraftfonds wird deutlich eingeschränkt.

ARBEITSMARKT

Die Ich-AGs mit staatlichen Zuschüssen für arbeitslose Existenzgründer können bis 30. Juni 2006 fortgeführt werden. Bis Ende 2007 wird die 58er-Regelung verlängert: Stehen Arbeitslose über 58 nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung, erhalten sie Arbeitslosengeld gegen die Zusicherung, zum frühest möglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Arbeitslose, die einen geringer bezahlten Job als ihren früheren annehmen, erhalten weiter befristet einen Teilausgleich. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 einstellen, müssen bis Ende 2006 weiterhin keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten.

Mutterschaftsgeld

Ab 1. Januar 2006 nehmen alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten am Umlageverfahren zum Ausgleich ihrer Aufwendungen bei Mutterschaft teil. Damit ist sichergestellt, dass der Arbeitgeberzuschuss für Frauen bei Mutterschaft erhalten bleibt. Arbeitnehmerinnen erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Er entspricht der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und letztem Nettoentgelt.

BUSSGELDER, Winterreifen

Raser und Drängler müssen ab Mai 2006 mit höheren Strafen rechnen. Die Höchststrafe für zu schnelles Fahren liegt dann bei 250 statt 150 Euro. Es kann ein dreimonatiges statt nur ein einmonatiges Fahrverbot geben. Wer im Winter wegen ungeeigneter Reifen den Verkehr behindert, wird mit 20 bis 40 Euro zur Kasse gebeten. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es aber nach Darstellung des Verkehrsministeriums auch künftig nicht. Jeder Autofahrer sei aber grundsätzlich verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein.

LKW-MAUT

Wer der Lkw-Maut auf Autobahnen über andere Strecken entgehen will, kann künftig gestoppt werden. Verkehrsbehörden können solche Schleichwege beschränken oder verbieten.

WOHNMOBILE

Die bisher als Nutzfahrzeuge deklarierten Wohnmobile über 2,8 Tonnen sollen schrittweise bis 2011 wie Pkws besteuert werden. Sie werden dann nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Wohnmobilbesitzer erhalten danach 20 Prozent Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.

TELEFONÜBERWACHUNG

Zur Bekämpfung illegaler Exporte dürfen Zollfahnder weiter Telefone abhören und Post überwachen. Die Regelung aus dem Zollfahndungsdienstgesetz wurde um 18 Monate verlängert. Das soll den Handel mit Massenvernichtungswaffen verhindern. Die Opposition sieht die persönliche Freiheit bedroht.

LEBENSMITTEL

Die Meldepflichten in der Branche werden ausgeweitet und verschärft. Die Meldepflicht soll auf Firmen ausgeweitet werden, die mit verdorbener Ware beliefert werden. Bisher müssen sie, wenn sie „nicht sichere Lebensmittel“ in den Verkehr bringen, diese wieder vom Markt nehmen und erst dann die Behörden informieren.

VERLOBTE

Verlobte sollen nach dem Willen des Bundesrats zukünftig gegeneinander aussagen müssen. Hamburg will das Zeugnisverweigerungsrecht für sie abschaffen, um Missbrauch durch Kriminelle zu verhindern. Der vorige Entwurf war wegen der Neuwahl verfallen. (dpa)