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Eigentümer müssen mehr zahlen

Die Stadt erhöht ab 2016 für alle die Grundsteuer. Dabei braucht die Kommune eigentlich gar nicht mehr Geld.

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© Arvid Müller

Von Nicole Czerwinka

Coswig. Das sind keine guten Nachrichten vor dem Weihnachtsfest: Alle Grundstückseigentümer und auch die Mieter in Coswig müssen ab 2016 mehr Grundsteuer zahlen. Das beschloss der Coswiger Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung. Die Änderung gilt sowohl für Wohngrundstücke als auch für unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und für Gewerbeflächen.

„Der Grund ist aber nicht, dass die Stadt mehr Geld braucht. Es ist eher eine komplizierte Rechnung des Freistaats, die an der Erhöhung schuld ist“, sagte der Coswiger Bürgermeister Thomas Schubert (parteilos). Die Erhöhung habe demnach mit dem Finanzausgleichsgesetz in Sachsen zu tun. Dieses sieht vor, dass Kommunen, die geringere Einnahmen als andere haben, über die Schlüsselzuweisungen einen Ausgleich bekommen.

Stadt unter Durchschnitt

Der Freistaat ermittelt die Einnahmen einer bestimmten Kommune jedoch nach dem Durchschnitt der Hebesätze im Land. „Das bedeutet, wenn unser Hebesatz unter dem Durchschnitt liegt, werden uns vom Land mehr Einnahmen aus der Grundsteuer angerechnet, als wir eigentlich haben“, sagt Schubert. Er bezeichnet dies als „fiktive Einnahmen“, weil die Stadt diese eigentlich nicht hat, darauf jedoch auch Kreisumlage zahlen müsse. Das sei derzeit bei der Mehrzahl der Kommunen im Freistaat der Fall. „Von den 29 Kommunen im Landkreis Meißen liegen nur sechs über dem durchschnittlichen Hebesatz, der Rest liegt drunter“, erklärt Schubert.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in der Regel aus dem Grundsteuermessbetrag, den die Finanzämter festsetzen und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, in der der Grundbesitz liegt, berechnet.

Die Höhe des Hebesatzes kann die Gemeinde per Satzung festlegen.

In Coswig liegt der Hebesatz A für Grundstücke der Landwirtschaft derzeit bei 300 und der Hebesatz B für bebaute Grundstücke bei 410 Prozent.

In Radebeul liegt der Hebesatz A derzeit bei 300 und der Hebesatz B bei 400 Prozent.

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Die Stadt Coswig liegt offenbar schon seit zwei Jahren unter dem durchschnittlichen Hebesatz des Landes. Auffällig geworden ist das im Doppelhaushalt 2014/15“, erklärt Schubert. Er habe dem Finanzausschuss dies daher umgehend mitgeteilt, die große Mehrheit habe daher nun so kurzfristig für die Anhebung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr gestimmt.

Moderater Anstieg

Die Erhöhung fällt aber zumindest für die Grundstückseigentümer noch moderat aus. So steige der Hebesatz A für unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von derzeit 300 auf 310 um 3,3 Prozent. Der Hebesatz B für alle Besitzer von Wohngrundstücken steigt von 410 auf 415 um 1,2 Prozent. Diese Erhöhung betrifft alle, die in Coswig wohnen, auch Mieter. Zwar ist immer der Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, dieser legt die Ausgabe jedoch gewöhnlich in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter um.

Um die Mehrkosten für den Bürger im kommenden Jahr ein wenig griffiger darzustellen, nennt Schubert zwei Beispiele: Für ein mittelgroßes Einfamilienhaus fallen jetzt 204,59 Euro Grundsteuer an, im kommenden Jahr sind 207,08 Euro zu zahlen. Ein Landwirt, der 2015 noch 264,60 Euro Steuer für sein Ackerland zahlte, muss nächstes Jahr 273,42 Euro berappen. Der überwiegende Teil der Grundsteuereinnahmen in Coswig speist sich derzeit aus dem Hebesatz B. Zum Vergleich: Etwa 1,85 Millionen Euro nimmt die Stadt Coswig jährlich aus dem Hebesatz B ein, nur etwa 18 000 Euro aus dem Hebesatz A.

„Die Mehreinnahmen, die der Stadt Coswig durch die Anhebung der Grundsteuer ab 2016 zur Verfügung stehen, belaufen sich auf rund 20 000 Euro“, sagt Schubert. Die Erhöhung wird sich erst 2017 auf den Finanzausgleich auswirken.