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Ein-Euro-Jobs mit 30 Stunden zumutbar

Das Bundessozialgericht hat die Klage eines Ingenieurs abgewiesen, der einen Ein-Euro-Job mit diesem Umfang abgelehnt hatte.

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Kassel. Langzeitarbeitslose müssen auch Ein-Euro-Jobs mit Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden antreten. Lehnen Hartz-IV-Empfänger ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden. Das legte das Bundessozialgericht gestern in Kassel mit einem Urteil fest. Das Gericht wies die Klage eines Ingenieurs aus Bayern ab, der einen Ein-Euro-Job mit diesem Umfang als unzumutbar abgelehnt hatte. Die angebotene Tätigkeit überschreite mit ihrem Umfang das Maß des Zulässigen, so der Mann. Auch sei er körperlich nicht zu dem Job als Gemeindearbeiter in der Lage. Er sollte vier Monate lang für 1,50 Euro Stundenlohn als Gemeindearbeiter tätig sein. Die Behörden hatten ihm nach seiner Ablehnung das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.

Das Bundesarbeitsgericht erklärte, Arbeitsgelegenheiten seien Eingliederungsleistungen, um den Arbeitslosen zu fördern und ihn später wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die Ein-Euro-Jobs müssten dabei allerdings erforderlich und angemessen sein. Dann sei eine 30-stündige Arbeitszeit pro Woche möglich.

In einem anderen Fall bekam dagegen ein Hilfebedürftiger recht. Das Bundessozialgericht entschied, dass Wohnsitzlose für ihre Möbel einen Unterstellplatz anmieten dürfen, den die Arbeitsgemeinschaft dann bezahlen muss. Die Kosten müssten jedoch angemessen sein. Es sei aber unwirtschaftlich, von Obdachlosen zu verlangen, sich von ihrem Mobiliar zu trennen. (AP)