Diese Elternbeiträge sind zu zahlen

Seit dem gestrigen Montag können nun wieder alle Kinder in Kindertagesstätten oder im Hort betreut werden. In den Einrichtungen wird nach den Vorgaben der sächsischen Staatsregierung ein eingeschränkter Regelbetrieb angeboten, berichtet Zittaus Stadtsprecher Kai Grebasch. Bereits seit dem 6. Mai gilt dies für die Schüler der 4. Klassen beziehungsweise schon zwei Tage früher für Kindertagespflegestellen.
Unterschiedliche Kriterien beachten
Die Stadt Zittau informiert nun darüber, wie in den Monaten Mai und Juni die Elternbeiträge erhoben werden. Für die Betreuung der Kinder in Kita, Krippe sowie den Hort für die 1. bis 3. Klassen, die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben beziehungsweise nehmen konnten, erhebt die Stadt Zittau für den Monat Mai keine Elternbeiträge. Erst für den Monat Juni ist wieder der Elternbeitrag zu zahlen, teilt Kai Grebasch mit. Eltern, die für ihre Kinder ab Mai eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen ab diesem Zeitraum den Elternbeitrag entrichten.
Für die Betreuung der Hortkinder der 4. Klassen und die Kindertagespflege, für die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurden, wird für Mai der hälftige Elternbeiträge erhoben. Und für die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, ist ab diesem Monat der Elternbeitrag zu zahlen, informiert die Stadtverwaltung.