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Entschädigung für Ehrenamtliche geändert

Ein Gesetzesänderung veranlasste die Stadt Rabenau zu handeln. Für Ortsräte gibt es Sitzungsgeld.

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© Symbolbild: dpa

Der Stadtrat Rabenau hat auf seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der sogenannten Entschädigungssatzung beschlossen. In dieser Satzung regelt die Stadt die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Beschluss erfolgte bei einer Gegenstimme.

Die Neufassung der Satzung war notwendig geworden, da sich das Sächsische Beamtengesetz Mitte 2018 geändert hatte. Deshalb musste insbesondere der Passus zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in der Entschädigungssatzung angepasst werden. Außerdem wurde in der Satzung ergänzt, dass Mitglieder des Ortschaftsrates je öffentliche Sitzung zehn Euro Sitzungsgeld bekommen. Beratende Ausschussmitglieder bekommen monatlich zehn Euro.

Der Stadtrat beschloss außerdem einstimmig, die Ortschaftsverfassung in allen sechs Ortsteilen aufrecht zu erhalten und keine Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. (SZ/aeh)