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Ermittlungen gegen Erzieherinnen eingestellt

Zwei Mitarbeiterinnen einer Kita in Schirgiswalde wurde Misshandlung vorgeworfen. Ein Strafverfahren gibt es aber nicht. Das hat vor allem einen Grund.

Von Katja Schäfer
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Die Kindertagesstätte Regenbogen in Schirgiswalde.
Die Kindertagesstätte Regenbogen in Schirgiswalde. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Schirgiswalde. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Kita-Erzieherinnen aus Schirgiswalde eingestellt, denen Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen worden war. Das bestätigt Staatsanwalt Christopfer Gerhardi.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau hatte die beiden Frauen, die in der kommunalen Kita Regenbogen in Schirgiswalde tätig waren, im vergangenen August vom Dienst suspendiert und Strafanzeige erstattet. Bürgermeister Sven Gabriel (FDP) begründete den Schritt mit „gravierenden Vorwürfen“ gegen die Erzieherinnen. Er sagte damals: „Neben einem rabiaten Umgang mit den Mädchen und Jungen steht der Vorwurf im Raum, dass Kinder mit körperlicher Gewalt zum Essen gezwungen wurden. Außerdem seien Kinder trotz Hitze am Trinken gehindert worden.“ Hinweise darauf erhielt die Stadtverwaltung von zwei ehemaligen und einer aktuellen Beschäftigten der Kita.

Bei den Ehemaligen handelte es sich um zwei Frauen, die erst einige Monaten zuvor eingestellt worden waren. Sie hatten bald wieder gekündigt und das damit begründet, dass sie mit der in der Kita vorgefundenen Situation nicht leben können. Dabei sprachen sie das Verhalten der beiden Erzieherinnen an. 

Jugendamt eingeschaltet

Diese bestritten die Vorwürfe. Der Bürgermeister suspendierte sie dennoch. Er schaltete das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde ein, zog die Fachberatung des Kreisjugendamtes hinzu, beauftragte eine Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Beratung der Stadt. Die Eltern der betroffenen Kita wurden bei einer Versammlung über die Situation informiert. Außerdem richtete die Stadt eine Hotline ein, um Fragen zu beantworten und Hinweise auf Verdachtsfälle aufzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Ermittlungsverfahrens jetzt eingestellt, „weil ein konkreter Tatnachweis nicht geführt werden konnte“, sagt Christopher Gerhardi. Es habe sich nicht im einzelnen herausarbeiten lassen, wann und unter welchen Umständen welche Erzieherin welches Kind wodurch misshandelt haben soll. „Pauschale Vorwürfe können nicht Grundlage einer Anklageerhebung sein“, betont der Staatsanwalt.

Für Schirgiswalde-Kirschau ergeben sich daraus nach Aussagen von Sven Gabriel vorerst keine Konsequenzen. „Am Arbeitsgericht läuft aktuell noch ein Verfahren. Wenn dessen Ausgang klar ist, sehen wir weiter“, sagt er. Die Stadt hatte den beiden Erzieherinnen gekündigt. „Dagegen haben die Frauen geklagt“, berichtet der Bürgermeister. Die frei gewordenen Stellen in der Kita sind inzwischen neu besetzt.