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Erst Bettwanzen, dann Diebstahl?

Weil er sich nicht ausreichend unterstützt sah, hat ein 29 Jahre alter Mann einen Mitarbeiter im Sozialamt gewürgt.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Die Frau hoch schwanger, die Wohnung verwanzt – da hat Khambar D. die Beherrschung verloren. Der 29-jährige Iraner hat im Oktober 2016 im Dresdner Sozialamt auf der Junghansstraße einen Mitarbeiter angegriffen. Laut Anklage packte der Asylbewerber den 45-Jährigen am Kragen, drückte ihn gegen die Wand und würgte ihn am Hals.

Stimmt nicht, behauptete der Angeklagte am Montag in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden. Er ließ seinen Verteidiger Frank Hannig erklären, dass er die Vorwürfe so nicht bestätigen könne. Auch was er in seiner Polizeiaussage zum Besten gegeben habe, sei nicht richtig. Der Dolmetscher habe falsch übersetzt. Sein Mandant habe, so Hannig, den Mitarbeiter weder verletzt noch gewürgt. Weitere Nachfragen werde er nicht beantworten.

Der Richter hatte dennoch gute Fragen an den Angeklagten: „Sie haben doch Ihre Aussage bei der Polizei durchgelesen und unterschrieben?“ Die Antwort bekam er nur auf eine andere Frage: „Die Vorgeschichte mit den Bettwanzen, die stimmt aber, oder?“ Ja, die Sache mit den Wanzen sei richtig, so Hannig. Anlass für die hitzige Situation im Amt war, dass Khamar D. und seine damals hochschwangere Frau ihre Wohnung aufgrund eines Hygieneproblems hatten verlassen müssen.

Übergangsweise hatte das Amt sie im ehemaligen Hotel Prinz Eugen in Laubegast untergebracht, während in ihrer Wohnung das Ungeziefer entsorgt wurde. Dabei, so der Angeklagte, sei er bestohlen worden, wichtige Fotos, Dokumente und mehr seien verschwunden.

Der Sozialamtsmitarbeiter sagte, er habe sich um das Paar und deren Wohnung gekümmert. Er habe kaum verstanden, warum D. so aufgebracht war. Er sei sofort auf ihn los und habe ihn gewürgt. Todesangst habe er gehabt und müsse noch heute an die Sache denken. Auch ein Arzt hat Würgemale diagnostiziert.

Das Gericht verurteilte den 29-Jährigen zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Der Sozialamtsmitarbeiter sei sicher nicht dafür verantwortlich, dass die Sachen weggekommen seien.