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Erstes Urteil gegen Familienbande

Tragikomische Einblicke ins Dealermilieu offenbart der Prozess um zwölf Kilo Crystal. Der Haupttäter wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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© Steffen Füssel

Von Alexander Schneider

Zwölf Kilo Crystal ist eine unvorstellbare Menge. Bei einem Straßenverkaufspreis von 60 Euro das Gramm kommt man bei dieser Masse auf einen zumindest theoretischen Umsatz von 720.000 Euro. Theoretisch, weil das Crystal, das zwei Freitaler Cousins aus Tschechien eingeschmuggelt haben, mit dem hohen Wirkstoffgehalt von mehr als 80 Prozent noch nicht „gestreckt“ war. Es werden also noch weit mehr Dealer mit der Droge der Freitaler Geld verdient haben, ehe der verschnittene Stoff beim Süchtigen am Ende der tödlichen Wertschöpfungskette landete. Theoretisch ist also auch ein Umsatz von weit über einer Million Euro möglich.

Gewaltig war auch die Menge, mit der David J. im Mai dieses Jahres erwischt wurde: Er hatte 1,3 Kilo in seinem BMW, gerade aus Moldava, einem Kaff hinter der Grenze in Neurehefeld, bei einem vietnamesischen Händler gekauft. Das Zeug war für Abnehmer im Raum Erfurt bestimmt, hat J. in seinem Prozess am Landgericht Dresden gestanden. Eingekauft für 16, verkauft für 30 Euro das Gramm.

Das Urteil am Montag in dem zweitägigen Prozess gegen den 30-Jährigen birgt kaum Überraschungen – außer vielleicht, dass die Strafkammer an der unteren Grenze des ausgehandelten Strafmaßes bleibt. J. wird wegen Einfuhr und Handels mit rund zwölf Kilogramm Crystal zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Sein Komplize Jan M. (24), in dessen Wohnung der Stoff gelagert und umverpackt wurde, bekommt wegen Beihilfe vier Jahre Haft. Schon nach ihrer Verhaftung hatten die beiden Freitaler die Vorwürfe gestanden. Für David J. hat es sich nun ausgezahlt, dass er auch weniger gesprächige Mittäter – vor allem seinen Cousin Patrick J. (21) und seine Abnehmer – benannt hatte.

Die Angaben des Angeklagten wertet das Gericht mildernd. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls spricht in seiner Urteilsbegründung von der Banalität des Verbrechens – es sei kein hohes intellektuelles Niveau nötig, um einen schwunghaften Handel mit diesen Mengen Crystal aufzubauen. Dennoch sei David J. „nicht ungeschickt“ vorgegangen. In nur zehn Monaten haben er und sein Cousin diese Gesamtmenge umgesetzt.

1,3 Kilo Crystal war nach Angaben einer Drogen-Fahnderin der Dresdner Polizei die größte jemals sichergestellte Menge. Pröls rechnet jedoch damit, dass in künftigen Prozessen die Mengen weiter zunehmen. „Das Folgepotenzial dieser gefährlichen Droge ist der Gesellschaft noch nicht bewusst“, sagt Pröls. Allein die Therapiebehandlung eines Süchtigen koste pro Halbjahr 25 000 Euro. Wie verbreitet Crystal inzwischen ist, sprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer an. Selbst in Leipzig verdränge das Rauschgift inzwischen Heroin.

Knapp 80.000 Euro fand die Polizei bei der Durchsuchung im Mai. Mehr als 70.000 Euro waren bei J.s Vater versteckt. David J. hat die meisten Vorwürfe gestanden. Während er Abnehmer im Raum Thüringen beliefert habe, soll sein Cousin die Droge in Freital und Umgebung verkauft haben.

Auch andere Angehörige aus Familie und Freundeskreis der Cousins waren an ihrem Handel beteiligt. Durch Telefonüberwachungen erfuhr die Polizei, dass selbst die Mutter des Angeklagten gegenüber dessen Oma geklagt hatte, der Junge verdiene zwar viel Geld mit Drogen, aber zahle seine Schulden nicht. Er treibe die ganze Familie in die Insolvenz. Außerdem habe David J. wegen seiner Crystal-Importe Ärger mit einem Rocker-Klub gehabt. Er hatte Mühe, ihnen klarzumachen, dass nicht er die Droge in Freital verkauft.

Interessant ist, wie die Polizei auf David J. gekommen ist: Er wurde schon im November kurz vor der Grenze bei einer Beschaffungsfahrt nach Tschechien überfallen. Die Täter raubten ihm 2 800 Euro Drogengeld und gingen wohl davon aus, dass J. den Überfall niemals anzeigen werde. J. ging dennoch zur Polizei. Ab Februar war er im Visier der Fahnder.

Cousin Patrick J. und drei weitere Komplizen werden sich in einem weiteren Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten müssen.