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Erstmals Verpackungssteuer in Deutschland

In Tübingen zahlt man künftig mehr Geld, nimmt man sich Essen in der Assiette oder Kaffee im Pappbecher mit.

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Auf jeden Einweggetränkebehälter wird in Tübingen künftig eine Steuer in Höhe von 50 Cent erhoben.
Auf jeden Einweggetränkebehälter wird in Tübingen künftig eine Steuer in Höhe von 50 Cent erhoben. © Marijan Murat/dpa

Tübingen. Die Stadt Tübingen führt eine Steuer auf Einwegverpackungen von Mitnahmegerichten ein. Das entschied der Gemeinderat am Donnerstag, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Nach Kenntnis des Deutschen Städtetags hat bisher keine weitere Kommune eine solche Steuer erhoben.

Nach Angaben der Stadt Tübingen kostet sie die Beseitigung allein von Verpackungsmüll jährlich mehr als 700.000 Euro. Die neue Steuer betrifft nicht wiederverwertbare Verpackungen von Mitnahme-Gerichten oder Getränken wie beispielsweise Nudel- und Burgerboxen oder Kaffeebecher.

Laut Satzungsvorlage sollen für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und jede Einwegspeiseverpackung jeweils 50 Cent anfallen, für jedes Einwegbesteckset 20 Cent. Wie die Sprecherin erklärte, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion überdies eine Deckelung von 1,50 Euro pro Mahlzeit beschlossen.

In Kraft treten soll die Tübinger Verpackungssteuer im Januar 2021. Die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte ursprünglich eine frühere Einführung vorgesehen. Gemeinderäte hatten aber gefordert, ein weiteres Rechtsgutachten einzuholen. Anwälte haben die geplante Vepackungssteuer nun für zulässig befunden.

Bereits 1998 hatte die Stadt Kassel (Hessen) eine Verpackungssteuer einführen wollen, war aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. (dpa)