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Haben Sie Fragen zum neuen Unterhalt? Wir lassen sie beantworten

Der Unterhalt für Trennungskinder ist gestiegen, aber auch der Selbstbehalt. Das wirft viele Fragen auf.

Von Stephanie Wesely
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Eine Trennung tut weh, vor allem, wenn Kinder involviert sind.
Eine Trennung tut weh, vor allem, wenn Kinder involviert sind. © dpa

Seit Jahresbeginn gilt auch in Sachsen eine neue Unterhaltstabelle für Trennungskinder. Die Beträge, die Elternteile zu zahlen haben, bei denen das Kind nicht dauerhaft lebt – meist die Väter –, sind im Schnitt um zehn Prozent gestiegen. Doch auch die Selbstbehalte, die für die Lebensführung der Unterhaltszahler bleiben müssen, sind leicht gestiegen.

Das wirft viele Fragen auf. Wie wird der Unterhalt genau berechnet? Welches Einkommen wird dafür herangezogen? Was passiert, wenn der Vater nicht zahlen kann oder will? Und was, wenn der Selbstbehalt nicht reicht, weil die Miete gestiegen ist?

Stellen Sie Ihre Fragen bis zum 18. Januar 2024 per Mail an [email protected]. Wir lassen sie vom Dresdener Fachanwalt für Familienrecht, Frank Simon, und der Sachgebietsleiterin des Jugendamtes Dresden, Peggy Göhler, beantworten und veröffentlichen die wichtigsten Antworten.