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Der richtige Ort für den letzten Willen

Das Testament soll sicher aufbewahrt und trotzdem gefunden werden. Damit kommt nur ein Platz in Frage.

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Das Testament darf auch per Hand niedergeschrieben werden. Eine Registrierung ist sinnvoll.
Das Testament darf auch per Hand niedergeschrieben werden. Eine Registrierung ist sinnvoll. © Silvia Marks/dpa

Endlich, das Testament ist geschrieben. Aber im Todesfall sollen es die Hinterbliebenen auch finden, und zwar im Original. Wo also den letzten Willen aufbewahren? Die Antwort ist einfach: Wer auf Nummer sichergehen will, hinterlegt das Schriftstück beim Amtsgericht als Nachlassgericht vor Ort. Das Gericht sorgt dafür, dass der letzte Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert wird.

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