SZ +
Leben und Stil
Der richtige Ort für den letzten Willen
4 Min.
![Das Testament darf auch per Hand niedergeschrieben werden. Eine Registrierung ist sinnvoll.](https://image.saechsische.de/784x441/y/4/y4pd3bim0xs31uugdmu945xr291qc84g.jpg)
Endlich, das Testament ist geschrieben. Aber im Todesfall sollen es die Hinterbliebenen auch finden, und zwar im Original. Wo also den letzten Willen aufbewahren? Die Antwort ist einfach: Wer auf Nummer sichergehen will, hinterlegt das Schriftstück beim Amtsgericht als Nachlassgericht vor Ort. Das Gericht sorgt dafür, dass der letzte Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert wird.