Jan Böhmermann sorgte im Februar mit seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ in Österreich für Aufsehen. Mehrere Anzeigen gingen ein, doch die Staatsanwaltschaft ordnet den Spruch „Nazis keulen“ ganz anders ein.
Nur Satire, keine strafbare Handlung. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Mainz bei der Bewertung von Jan Böhmermanns Ausspruch „Liebe 3sat-Zuschauer*innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“.
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