Freischalten Freischalten Deutschland & Welt
Merken

„Nazis keulen“: Kein Verfahren gegen Böhmermann

Jan Böhmermann sorgte im Februar mit seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ in Österreich für Aufsehen. Mehrere Anzeigen gingen ein, doch die Staatsanwaltschaft ordnet den Spruch „Nazis keulen“ ganz anders ein.

Von Kurt Sagatz
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Jan Böhmermanns "Magazin Royale" über eine österreichische Partei hat kein juristisches Nachspiel.
Jan Böhmermanns "Magazin Royale" über eine österreichische Partei hat kein juristisches Nachspiel. © Archivbild: dpa/Christophe Gateau

Nur Satire, keine strafbare Handlung. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Mainz bei der Bewertung von Jan Böhmermanns Ausspruch „Liebe 3sat-Zuschauer*innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“.

Bereits registriert? Zum Login

Mit meiner Anmeldung stimme ich der Werbevereinbarung zu. Für die anmeldepflichtige Nutzung der Services und Produkte der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG gelten die AGBs der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG. Bitte nehmen Sie zusätzlich unsere Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis.