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Frauenmorde in Leipzig erneut vor Gericht

Der Angeklagte war 2018 bereits für den Mord an zwei Frauen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob den Richterspruch jedoch teilweise wieder auf.

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Das Landgericht Leipzig hatte den damals 39-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen sowie Störung der Totenruhe verurteilt.
Das Landgericht Leipzig hatte den damals 39-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen sowie Störung der Totenruhe verurteilt. © Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig. Dieser Fall hat für Aufsehen gesorgt: Ein Mann soll zwei Frauen in Leipzig getötet und die Leichen zerteilt haben. Am Donnerstag (12.30 Uhr) muss sich der Mann erneut vor dem Landgericht Leipzig verantworten, weil der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil teilweise aufgehoben hat.

Das Landgericht hatte den damals 39-Jährigen 2018 wegen Mordes in zwei Fällen sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass der aus der Mongolei stammende Angeklagte 2016 eine 43-jährige und eine 40-jährige Frau erwürgt hatte. Anschließend soll er die Leichen zerteilt und im Elsterflutbecken sowie im Hausmüll, in der Toilette und in einem Abbruchhaus entsorgt haben.

Der BGH hielt den Schuldspruch in einem Fall allerdings nicht für tragfähig. Auch die Verurteilung wegen Störung der Totenruhe hatte bei den Bundesrichtern keinen Bestand. Nun muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut mit dem Verbrechen beschäftigten. Das wird aber nichts daran ändern, dass der Täter eine lebenslange Strafe absitzen muss. Die Verurteilung wegen des einen Mordes ist rechtskräftig. Das Gericht hat insgesamt sieben Verhandlungstermine bis zum 20. März angesetzt. (dpa)