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Freispruch für mutmaßliche Böllerwerfer

Gemeinschaftlich sollen fünf Jugendliche Böller in Briefkästen und auf Fahrzeuge geworfen haben. Keiner sah die Taten.

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Von Helene Krause

Fünf junge Männer sollen in Döbeln mit Silvesterböllern allerhand Schaden angerichtet haben. Doch nur vier der Angeklagten Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 22 Jahren sind vor Gericht erschienen. Der fünfte Beschuldigte, ein 21-jähriger Döbelner, wurde bereits in einem anderen Strafverfahren für die Tat mit verurteilt. Allen gemeinsam wird vorgeworfen, am 24. Mai 2011, gegen 2.35 Uhr, am Holländerweg 11 in Döbeln einen Böller in einen Postbriefkasten geworfen zu haben. Der Briefkasten wurde zerstört. Der Post entstand ein Schaden in Höhe von 350 Euro. Einer der Angeklagten, ein 20-jähriger Mann aus Gleisberg, hat fünf Tage später auf der Bayerischen Straße in Döbeln einen Böller auf den Lenker eines Mopeds gelegt haben. An dem Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von fast 1000 Euro. Dem 20-Jährigen wurde noch eine Körperverletzung zur Last gelegt. Am 19. August 2012 soll er in Forchheim einem anderen Pkw die Vorfahrt genommen haben. Die Fahrerin des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs erlitt Abschürfungen am Knie und ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule.

Damit ist die Latte der Anschuldigungen noch nicht zu Ende. In der Nacht zum 1. Mai 2011 sollen die Männer am Döbelner Bahnhof ein sogenanntes Leichtfahrzeug umgeworfen zu haben. Der Schaden an dem Auto belief sich auf über 1000 Euro.

Zu den Tatvorwürfen befragt, bestreiten drei der Angeklagten, die Taten begangen zu haben. Sie geben als Täter den 20-jährigen Gleisberger und den 21-jährigen Döbelner an, gegen den das Verfahren im Hinblick auf eine andere Verurteilung eingestellt wurde. Weil dem Gleisberger noch die Vorfahrtsmissachtung zur Last gelegt wird, stellt das Gericht das Verfahren wegen der Böller gegen ihn vorläufig ein. Er erhält die Auflage, binnen zwei Wochen 100 Euro an die Verkehrswacht Muldental zu zahlen. Sollte er das nicht tun, droht ihm eine Woche Jugendarrest.

Auf die Jugendlichen wurden die ermittelnden Polizeibeamten aufmerksam, weil der Sohn des geschädigten Mopedbesitzers in den Schülernetzwerken „Schüler vz“ und „Schüler cc“ über den Böller auf dem Moped schrieb und einer der Angeklagten ihm antwortete. Der hatte sich jedoch falsch ausgedrückt und sich mitbeschuldigt. Außerdem gab er als Täter den 20-jährigen Gleisberger und den 21-jährigen Döbelner an. Zur Zündung der Böller war es gekommen, als die Beschuldigten mit zwei Autos ziellos durch Döbeln fuhren. Der 21-jähriger hatte in seinem Fahrzeug die Silvesterknaller deponiert. Er prahlte mit ihnen. Irgendwann kamen die Jugendlichen auf die Idee, die Knaller zu zünden. Nach Aussage der drei Angeklagten sollen nur der Döbelner und der Gleisberger die Böller geworfen haben.

„Die Beweislage ist schwach“, sagt Staatsanwalt Marcus Schori in seinem Plädoyer. „Es gibt keine Spuren von den Tschechenböllern.“ Gleicher Meinung ist auch Richterin Christa Weik. Weil keine Zeugen die Täter gesehen haben, spricht das Gericht die Angeklagten frei.