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Freital führt neue Wassergebühr ein

Schmutz- und Regenwasser werden bald getrennt berechnet. 7 000 Freitaler haben deswegen einen Fragebogen erhalten.

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© Dieter Thomas

Von Tobias Winzer

Freital. Freitals Grundstückseigentümer haben Post von der Stadt bekommen. Der Grund: Das Rathaus will zum kommenden Jahr eine neue Wassergebühr einführen. Im Kleinnaundorfer Ortschaftsrat am Mittwoch hat der Leiter des Abwasserbetriebes, Daniel Hartig, das neue System erklärt. Die Sächsische Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem komplizierten Prozedere und den Folgen für die Freitaler.

Fragen und Antworten zur neuen Wassergebühr

Was genau plant die Stadtverwaltung?

Durch die Entsorgung und Ableitung des Abwassers – bestehend aus Schmutzwasser und Regenwasser – entstehen der Stadt Freital pro Jahr Kosten von rund 4,4 Millionen Euro. Von dem Geld wird unter anderem das Kanalnetz instand gehalten und das dafür nötige Personal bezahlt. Außerdem muss Freital jedes Jahr einen Millionenbetrag nach Dresden überweisen, weil im dortigen Klärwerk auch das Freitaler Abwasser gereinigt wird. Aus den Kosten ergeben sich die Abwassergebühren pro Kubikmeter, die jeder Grundstückseigentümer zahlen muss oder auf seine Mieter umlegt. Der Preis liegt aktuell bei 3,32 Euro. Eine vierköpfige Familie zahlt zum Beispiel rund 300 Euro pro Jahr – für die Entsorgung und Ableitung von Schmutz- und Regenwasser zusammen. Ab 2017 gibt es nun eine Gebühr für Schmutz- und eine Gebühr für Regenwasser.

Warum wird die neue Gebühr eingeführt?

Viele Städte haben die getrennte Gebühr schon eingeführt, weil sie der Gesetzgeber schon seit mehreren Jahren vorschreibt. Für Freital gab es bislang eine Ausnahmeregelung. Die Kommunalaufsicht – in diesem Fall das Landratsamt – hat diese aber nun beendet. Der Vorteil der getrennten Berechnung: Es geht bei den Kosten etwas gerechter zu. Wer viel Regenwasser in die Kanalisation leitet und diese damit stärker beansprucht, muss auch mehr bezahlen als andere. Der Nachteil: Die Einführung der neuen Gebühr ist für die Stadt ein riesiger Verwaltungsakt. Sie hat sich deswegen lange dagegen gewehrt.

Wie wird die neue Gebühr berechnet?

Die tatsächliche Menge an Regenwasser, die von jedem Grundstück aus ins Kanalnetz geleitet wird, kann nicht gemessen werden. Es wäre zu teuer, an jedem Haus entsprechende Messtechnik zu installieren. Außerdem hat die Regenmenge nur wenig Einfluss auf die Kosten zur Instandhaltung des Kanalnetzes. Deswegen ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Grundstücksfläche, von der Regenwasser ins Kanalnetz eingeleitet wird. Es gibt also eine Gebühr pro Quadratmeter.

Warum wurden nun die Fragebogen verschickt?

Um die relevanten Grundstücksflächen zu berechnen, greift die Stadt auf aktuelle Luftbilder zurück. Dort sind zum Beispiel die Dachflächen zu sehen, die wiederum relevant für die Gebührenberechnung sind. Vom Dach landet das Regenwasser meistens in der Dachrinne und geht von dort in die Kanalisation. Anhand der Luftbilder hat die Stadt berechnet, von welcher Fläche aus Regenwasser in die Kanalisation geleitet wird. Da die Luftbilder aber zum Teil ungenau sind, haben die Grundstückseigentümer mit dem Fragebogen die Chance, die Angaben zu überprüfen und zu präzisieren. Wer zum Beispiel eine eigene Sickergrube für das Regenwasser hat oder wer – ohne das Kanalnetz der Stadt zu nutzen – das Wasser direkt in einen Bach einleitet, muss zum Beispiel nichts zahlen. Auch teilversiegelte oder schwach versiegelte Flächen, wie Rasengitter und Kieswege, können die Gebührenhöhe senken.

Werden die Abwassergebühren nun insgesamt steigen?

Ja und nein. Wer ein großes Grundstück mit einer großen versiegelten Fläche hat, wird voraussichtlich mehr zahlen müssen – zum Beispiel die Eigentümer von Supermärkten mit großen Dachflächen und Parkplätzen. Wer hingegen ein relativ naturbelassenes Grundstück hat, für den wird es wahrscheinlich insgesamt günstiger. Für einige wird es wiederum weder teurer noch günstiger – nur, dass sich die Gebühr dann eben aus zwei Teilen zusammensetzt. „Wir werden eine sozialverträgliche Gebühr bekommen, die niemanden übermäßig belastet“, sagt der Leiter des Abwasserbetriebes, Daniel Hartig. Eine Größenordnung, welchen Kostenanteil die Regenwasser-Ableitung an den gesamten Abwasserkosten haben, kann er aber noch nicht nennen. An der Berechnung dieser Kosten wird zurzeit gearbeitet.

Wann genau kommt der erste Bescheid mit der neuen Gebühr?

Voraussichtlich im Herbst befasst sich der Stadtrat mit dem Thema. Er muss die sogenannte Abwassergebührensatzung der Stadt an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. Erst danach können die konkreten Gebühren berechnet werden. Im Laufe des Jahres 2017 gibt es dann den ersten Bescheid nach der neuen Gebühr. Bis Ende 2016 will der Abwasserbetrieb die ausgefüllten Fragebögen ausgewertet haben und den Grundstückseigentümern schreiben, welche Flächen für die Berechnung der Regenwassergebühr relevant sind. Wer damit nicht einverstanden ist, kann in Widerspruch gehen.

Was passiert, wenn man falsche Angaben im Fragebogen macht?

Logischerweise hat jeder Grundstückseigentümer das Interesse, die für die Gebührenberechnung relevanten Flächen herunterzurechnen. „Deshalb werden wir die Angaben auf ihre Plausibilität überprüfen“, sagt Hartig. Wer zum Beispiel angibt, gar kein Regenwasser in die Freitaler Kanalisation zu leiten, muss das im Fragebogen genau begründen.

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