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Kinderpornografie: Polizist aus Wilsdruff verurteilt

Der Mann hat rund 1.600 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt besessen. Die Fotos lud er aus Versehen ins polizeiliche System - und flog dadurch auf.

Von Mathias Herrmann
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Die Verhandlung gegen einen Polizisten am Landgericht in Dresden war schneller beendet als erwartet.
Die Verhandlung gegen einen Polizisten am Landgericht in Dresden war schneller beendet als erwartet. © René Meinig

Überraschend schnell endete der Berufungsprozess am Landesgericht Dresden gegen den suspendierten Polizisten Uwe H. Er war zuvor am Amtsgericht Dippoldiswalde wegen des Besitzes von rund 1.600 Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese wurde zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Dagegen ging der Angeklagte in Berufung.

Die Bilder fanden Ermittler auf einem privaten Stick, einer SD-Karte und zwei Computern des Angeklagten bei der Durchsuchung seiner Wohnung. Die Datenträger wurden beschlagnahmt.

Schon am ersten von drei Verhandlungstagen stimmte Uwe H. zu, Rechtsmittel auf Rechtsfolge zu beschränkten. Das bedeutet, dass der Angeklagte den vom Amtsgericht getroffenen Schuldspruch akzeptiert und nur noch über die Höhe der Strafe zu entscheiden ist. "Die Beschränkung kommt einem Geständnis gleich", so Richter Andreas Feron. Damit müssen keine Zeugen und Sachverständigen mehr vernommen werden. Die beiden weiteren Verhandlungstage fallen weg.

Bilder in Polizeisystem geladen

Die Vorfälle ereigneten sich bereits 2019. Wegen eines defekten Dienstfotoapparats verwendete Uwe H. seine eigene Kamera, um einen Unfall zu dokumentieren. Wieder im Polizeiposten Wilsdruff, in dem der damalige Polizeihauptmeister arbeitete, wollte er die Unfallbilder hochladen. Dabei lud er auch die privaten kinderpornografischen Bilder ins System. Ein Löschen hochgeladener Daten lässt die Polizeisoftware nicht zu.

Da auch Kollegen jetzt die Bilder sehen konnten, versuchte Uwe H. die Tat zu verwischen. Er erfand eine Geschichte, dass die Bilder von einem Dritten auf der SD-Karte gespeichert wurden. Als Beweis sollten Briefe dienen, in denen er sich als der Fremde ausgab. Wie sich herausstellte, verfasste der Angeklagte die Briefe selbst. Da bei den Bildern aber auch seine Wohnung und er selbst zu sehen waren, fiel der Verdacht schnell auf Uwe H. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden auf zwei Computern und einem Stick weitere Bilder mit pornografischen Handlungen an Kindern gefunden und beschlagnahmt.

Dafür verurteilte das Amtsgericht Dippoldiswalde Uwe H. zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen klagte der suspendierte Polizist vor dem Landgericht Dresden.

Oberstaatsanwältin hält am bisherigen Strafmaß fest

Oberstaatsanwältin Ulrike Markus forderte die vom Amtsgericht verhängte Strafe zu bestätigen. "Es war kein Kleinkram", sagte sie in ihrem Plädoyer. Markus fand nicht nur die Menge an Bildern extrem, sondern auch den Inhalt. Teilweise seien sexuelle Handlungen an Kleinkindern sowie Misshandlungen zu sehen. Dabei soll das jüngste Kind drei Jahre alt gewesen sein. "Ich möchte, dass sie nie wieder als Polizist arbeiten", sagte sie zum Angeklagten.

Verteidiger Andreas Suska plädierte auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr. "Der Angeklagte hat den Sachverhalt anerkannt und keine Vorstrafen", argumentierte der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer. Die geringere Strafe wäre angemessen.

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr würde er sofort aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden und verliere seine Pensionsansprüche. Jetzt entscheidet ein Verwaltungsgericht über eine Weiterbeschäftigung und die Pension.

Richter Andreas Feron folgte dem Antrag des Verteidigers und senkte die Strafe auf elf Monate. Die Bewährung von zwei Jahren bleibt bestehen. Außerdem muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 1.500 Euro an den Kinderschutzbund Dresden bezahlen und einen Wohnortwechsel bei der Polizei angeben.

Feron begründete das Urteil mit dem bis dahin straffreien Verhalten des suspendierten Polizisten. Das wäre zu berücksichtigen. Ebenfalls führte der Richter an, dass nicht eindeutig festzustellen sei, wer die Bilder auf den Datenträgern speicherte, da auch andere Personen Zugang zu den Datenträgern haben könnten. Auch, dass der Beamte nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand habe, bewerteten Feron und die beiden Schöffen zugunsten des Angeklagten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Uwe H. Revision einlegen. Die Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Dippoldiswalde muss der Angeklagte tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens muss der Angeklagte ein Drittel zahlen, zwei Dritteln übernimmt die Staatskasse.