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Ein Freitaler und seine leeren Amazonpakete

Wilhelm K. probierte schon einiges aus, um illegal an Geld zu gelangen. Vor Gericht geht es nun um im Internet bestellte Waren, die angeblich nie ankamen.

Von Simon Lehnerer
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Der 31-Jährige aus Freital sitzt nicht zum ersten Mal als Beschuldigter im Amtsgericht.
Der 31-Jährige aus Freital sitzt nicht zum ersten Mal als Beschuldigter im Amtsgericht. © Eric Weser

Amazon, Ebay und andere Shoppingportale machen uns das Kaufen von Dingen leicht. Ein paar Klicks und schon ist das gewünschte Produkt auf dem Weg zu uns. Kommt das Paket beschädigt oder überhaupt nicht an, kann man sein Geld zurückfordern. Dieses System wollte sich ein Freitaler zunutze machen und betrog angeblich zwei Händler, indem er behauptete, er habe leere Kartons geliefert bekommen.

Doch sein Plan ging nicht auf. Schließlich landete er auf der Anklagebank im Amtsgericht Dippoldiswalde. Wegen Betrugs in zwei Fällen und Vortäuschung einer Straftat muss sich der 31-jährige Wilhelm K. dort verantworten.

So bestellte er laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Juni 2020 über Amazon bei zwei verschiedenen Händlern jeweils zwei Saftpressen und zwei Standmixer im Gesamtwert von knapp 4.500 Euro. Die Produkte gelten als extrem hochwertige Küchengeräte. Wenige Tage danach beschwerte er sich bei den Verkäufern, dass sie ihm leere Pakete zugeschickt hätten, sendete dazu Fotos der leeren Kartons und forderte eine Stornierung der bevorstehenden Abbuchung auf seiner Kreditkarte.

Hinzu kommt, dass der Beschuldigte später bei der Polizei behauptete, sein Amazon-Konto sei gehackt worden er habe diese Bestellungen nicht selbst getätigt.

Angeblich gehacktes Amazon-Konto

"Einerseits sollen leere Kartons geliefert worden sein und er wollte deshalb das Geld zurück, andererseits habe er gar nicht selbst bestellt. Also für mich passt das nicht zusammen. Hätte jemand anderes bestellt, wären die Pakete doch überhaupt nicht bei Herrn K. angekommen", sagte die Kriminalbeamtin Silke S. im Zeugenstand. Der Angeklagte sei mit einem Ausdruck seiner Bestellliste zur Polizei gekommen, auf dem manche Bestellungen markiert waren und andere nicht - teilweise abwechselnd. Er bestand darauf, dass er die markierten nicht selbst in Auftrag gegeben hat. "Mir kam das direkt komisch vor. Wer bemerkt denn, dass sein Amazon-Konto gehackt wurde, Abbuchungen von unbekannten Dritten vorgenommen werden und bestellt dann zwischendurch trotzdem immer noch selbst irgendetwas?", so die Polizistin.

Verloren gegangene Pakete sind keine Seltenheit, aber dass an eine Person im Abstand weniger Tage gleich drei leere Kartons geliefert wurden, ist schon sehr unwahrscheinlich. Mitarbeiter der Firmen, welche die Küchengeräte verkauft und versandt haben, sagten auch als Zeugen aus und versicherten, dass die Produkte zum Angeklagten geschickt wurden. "Dieser Karton würde nicht so unbeschädigt beim Kunden ankommen, wenn er leer gewesen wäre. Außerdem übergeben wir die Bestellungen persönlich an den Mitarbeiter der DHL und hätten bemerkt, wenn dieser ohne Inhalt quasi kein Gewicht gehabt hätte", sagt ein Mitarbeiter der Firma Grüne Smoothies GmbH.

Amazon erstattete dem Unternehmen mit 1.898 Euro nur einen Teil des Schadens von 3.183 Euro, der durch die angeblich verlorenen Küchengeräte entstanden ist. Die restlichen 1.285 Euro wurden der Firma nicht zurückgezahlt. Der zweite geschädigte Verkäufer beschwerte sich bei Amazon und erhielt den vollen Kaufpreis zurück. Bei einer Hausdurchsuchung des Angeklagten wurden die Küchengeräte nicht gefunden, doch der Verdacht liegt nahe, dass er diese weiterverkauft hat.

Andere "Geschäftsideen" des Angeklagten

Kriminalbeamte Silke S. berichtete davon, dass Wilhelm K. schon einiges auf dem Kerbholz hat. Schon früher sei er mit betrügerischen Maschen und Ladendiebstahl bei der Polizei aufgefallen - mehrfach auch verurteilt worden. So hat er einmal mehrere Tausend Euro ergaunert, indem er auf Ebay ein Dachzelt für Autos angeboten, den Kunden nach Erhalt des Geldes das Zelt jedoch nie geliefert hat.

"Wir erwischten Wilhelm K. auch einmal, als er in einem Biomarkt Waren im Wert von 600 Euro stehlen wollte. Später bemerkten wir, dass er zu dieser Zeit versuchte, einen Online-Waren-Versand für Bio-Produkte aufzuziehen", erklärte die Beamtin. Sie habe schon seit Jahren mit dem Angeklagten zu tun und fände die Art seiner Betrügereien außergewöhnlich dreist. Zu einem früheren Zeitpunkt wollte Wilhelm K. für einen eintägigen Verdienstausfall, wegen seiner Anwesenheit in einem Gerichtsprozess schlappe 3.800 Euro geltend machen - und das ganz ohne festen Job.


Die Staatsanwaltschaft forderte nach den Aussagen der Zeugen, Wilhelm K. wegen des Betrugs im besonders schweren Fall zu verurteilen. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Schon zu Beginn der Verhandlung regte die Verteidigung an, ein endgültiges Urteil noch aufzuschieben, bis ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über ihn erstellt wurde - dies könnte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zusprechen. Daher wird der Fortsetzungstermin voraussichtlich erst in einigen Wochen stattfinden.