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Freitals Kitas erneut im Notbetrieb

Schon jetzt sind einige Einrichtungen eingeschränkt geöffnet. Ab Montag greifen neue Regelungen für alle Krippen, Kindergärten und Schulhorte.

Von Annett Heyse
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Ruhe im Waschraum: Einige Kitas sind schon wieder verwaist, ab Montag kommen neue Regeln für alle Freitaler Kitas.
Ruhe im Waschraum: Einige Kitas sind schon wieder verwaist, ab Montag kommen neue Regeln für alle Freitaler Kitas. © Andreas Weihs

Aufgrund des Verlaufs der Coronapandemie öffnen ab dem kommenden Montag die Kinderbetreuungseinrichtungen in Freital nur noch eingeschränkt. Das teilte die Stadtverwaltung mit. In Krippen, Kindergärten und Schulhorten gilt dann ein eingeschränkter Regelbetrieb. "Das heißt, dass Kinder nur innerhalb fester Gruppenstrukturen, mit festen Bezugspersonen und in festgelegten Bereichen betreut werden können", erläutert Matthias Weigel, Pressesprecher der Stadt.

Dies führe jedoch entweder zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten oder zu Einschränkungen bei der Anzahl der zu betreuenden Kinder, so Weigel weiter.

Nach Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und den Einrichtungsleitern wurde entschieden, zunächst möglichst allen Eltern eine Betreuung ihrer Kinder anzubieten. Dazu wird der Bedarf abgefragt. Weigel: "Zu den Öffnungszeiten werden die Einrichtungen kurzfristig informieren beziehungsweise sind die Angaben im Internet unter www.freital.de veröffentlicht."

Allerdings sind einige Einrichtungen derzeit bereits mit krankheits- oder quarantänebedingten Personalausfällen in erheblichem Umfang konfrontiert. Dies betrifft beispielsweise den Hort Waldblick, die Kita Mühlenwichtel und den Kindergarten Rotkopf Görg. Dort ist nun mit weiteren Einschränkungen zu rechnen.

Ampel informiert über Öffnungszeiten

Um allen Betroffenen über die Einschränkungen der jeweiligen Einrichtung einen schnellen Überblick zu verschaffen, wird ab Montag, dem 29. November, ein Ampelsystem eingeführt, welches eine Orientierung zur Entwicklung der Betreuungssituation geben soll.

"Grün" steht dabei für eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder und "Gelb" bedeutet Betreuung für Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, für die vom Freistaat Sachsen eine Notbetreuung laut Verordnung vorgesehen ist. Bei "Rot" muss die Einrichtung geschlossen werden. Für einen äußerst eingeschränkten Kreis von Kindern kann dann noch eine Notbetreuung angeboten werden, zum Beispiel, wenn Eltern in medizinischen Bereich oder in Pflegeberufen arbeiten.