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Wucher im Kleingartenverein

Ein Vorstandsmitglied der Sparte „Panorama“ e. V. aus Freital soll sich in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Jetzt stand der Mann vor Gericht.

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Symbolfoto
Symbolfoto © www.plainpicture.com

Von Anne Schicht

Kleingärten sind gefragt wie nie. Und beim Erwerb muss einiges geregelt werden. Man bestätigt mit seiner Unterschrift, dass man Mitglied im Verein geworden ist, unterschreibt einen Pachtvertrag und schließlich einen Kaufvertrag für alles gekauft, was sich auf dem Stückchen Erde befindet – die Laube, die Bäume und Pflanzen.

Der Kaufpreis ist aber nicht alleinige Sache zwischen dem Vorpächter und seinem Nachfolger. Der Wert des Kleingartens wird geschätzt und der Kaufpreis darf keinesfalls höher liegen als der Schätzwert. Das ist verständlich, denn die Gartenspartenvereine möchten Wucher vermeiden.

Drei Parzellen für null Euro übernommen

2017 war Jens K. stellvertretender Vorstandsvorsitzender im „Panorama“ e. V. Er soll gut mit dem Vorsitzenden harmoniert haben. Der sei ein korrekter Mensch gewesen und Jens K. ein Mann der Praxis. Zu der Zeit gab es Probleme mit drei Gärten. Deren Nutzer hatten die Pacht eine längere Zeit nicht gezahlt.

Der 51-jährige K. erinnert sich im Amtsgericht Dippoldiswalde: „Ich habe angeboten, zunächst die Parzellen zu nehmen und diese dann weiter zu verpachten und zu verkaufen. Der Verein ist ja gemeinnützig und darf keinen Gewinn machen. Wir wollten aber die Schulden wieder reinholen.“

Der Freitaler sitzt vornübergebeugt, spricht schnell und laut. Er klickt mit dem Stift, dreht ihn zwischen den Fingern und wippt unentwegt mit den Füßen.

Kleingarten für 2.200 Euro verkauft

Die Problempächter hätten auch bei ihm persönlich Schulden gehabt. Er habe dann die drei Parzellen für null Euro übernommen. Neue Pächter und Käufer waren schnell gefunden und alle drei erklärten sich mit den vorgeschlagenen Preisen einverstanden, auch ohne Gutachten. Für zwei Gärten verlangte Jens K. je 2.200 Euro, für einen 1.500 Euro.

Im Verein kam aber nur ein Teil des Geldes an. Es liegen Kopien von 800-Euro-Kaufverträgen vor. Der Vereinsvorsitzende erinnert sich, dass kurz nach dem Kauf bei einer der neuen Pächterinnen Wasserrohre repariert werden mussten. Dabei sei er mit ihr ins Gespräch gekommen. „Durch reinen Zufall ist das rausgekommen. Wir haben über den Kaufvertrag gesprochen und sie erzählte was von 2.200 Euro.“

Im Vertrag stehen 800 Euro Kaufpreis

Er sei dann stutzig geworden und habe die beiden anderen neuen Pächter befragt. Auch diese gaben an, mehr bezahlt zu haben, als dem Verein mitgeteilt worden war. Alle drei hätten nichts von einem 800-Euro-Vertrag gewusst. Also mussten die Unterschriften gefälscht sein, so die Überlegungen des Vereinsvorsitzenden.

Er selbst habe nur die Verträge der ersten Pächterin unterschrieben. Da sei er schnell zur Unterschrift gerufen worden. Alle Verträge haben in mehrfacher Ausfertigung vorgelegen. Auf Nachfrage des Gerichts erklärt er, dass er zu der Zeit Vertrauen zu seinem Stellvertreter gehabt hätte und sich die verschiedenen Exemplare und Ausfertigungen nicht einzeln genau angesehen habe.

2.000 Euro Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens

Bei den Kauf- und Pachtverträgen der anderen zwei Pächter müsse seine Unterschrift jedoch digital eingesetzt worden sein. Einer der neuen Pächter ist sich auch sicher, dass die Unterschrift unter dem 800-Euro-Kaufvertrag nicht von ihm ist.

Richterin Daniela Höllrich-Wirth sah die Fälschungen als erwiesen an und verurteilte den Freitaler Jens K. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 2.000 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens muss er übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verein übrigens gilt seit dieser Sache strenges Vier-Augen-Prinzip.

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