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Gartenlaube aus Frust angezündet

Ein 38-jähriger Mann aus Döbeln stand wegen Brandstiftung vor Gericht. Er zeigte sich selbst an.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. In der Nacht zum 15. März 2011 soll der Angeklagte in einem Garten „Am Holländer“ einen Kanister Benzin verschüttet und angezündet haben. Das Feuer griff auf eine Laube über, die vollständig abbrannte. Auf dem Schaden, der sich auf etwa 3 000 Euro beläuft, ist der Laubenbesitzer bislang sitzengeblieben. Die Versicherung zahlte noch nicht. Nun muss sich der 38-jährige Mann vor Gericht wegen Brandstiftung verantworten. Weil ihn das schlechte Gewissen zu schaffen machte, zeigte sich der Beschuldigte am 13. Dezember 2015 selbst bei der Polizei wegen Brandstiftung an.

Die Beamten hatten bis dahin noch keinen Hinweis auf den Brandstifter. Die Tat beging er vermutlich aus Frust. Einen genauen Grund nennt er nicht. „Auf die Tat ist er nicht stolz“, erklärt sein Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden. „Es war nicht richtig. Es tut ihm leid.“

Zu den Umständen möchte der Angeklagte keine Angaben machen. Dazu sagt der Verteidiger: „Die Situation und die Motivlage werden wir nicht aufklären. Er hat keine klare Erinnerung mehr, warum er das getan hat.“ Geschädigter und Täter kennen sich nicht. Die Laube wählte der Beschuldigte zufällig aus. Glück hatte er, dass zur Tatzeit niemand in der Gartenlaube schlief. „Ich habe zwar nachgeschaut, ob Leute drin sind“, sagt er. „Aber im Dunklen sieht man auch nicht alles.“

Richterin Karin Fahlberg verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem muss er als symbolische Schadenswiedergutmachung dem Opfer 500 Euro zahlen. Des Weiteren wird er beauflagt, jeden Wohn- und Arbeitsplatzwechsel dem Gericht zu melden. Bei dem Urteil, das rechtskräftig ist, geht das Gericht von einem minderschweren Fall aus. Grund dafür ist, dass der Angeklagte geständig ist, die Tat bereut und bisher keine Vorstrafen hat. Außerdem hat er sich beim Opfer entschuldigt.