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Gefährliche Beißattacke

Eine Dippoldiswalder Tierärztin landete vor Gericht, weil sie den Hund ihres ehemaligen Lebensgefährten nicht im Griff hatte.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Gerichtsbericht. Nur für einem Moment hatte eine Dippoldiswalderin im Dezember vergangenen Jahres das Tor zu ihrem Grundstück offen gelassen. Ihr Hund nutzte die Gelegenheit, entwischte, stürzte sich auf eine Spaziergängerin und biss zu. Wieder und wieder.

Nun muss sich die Halterin des Hundes wegen fahrlässiger Körperverletzung am Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Sie selbst äußert sich nicht zu den Vorwürfen, lässt durch ihren Anwalt eine Stellungnahme verlesen. Darin erklärt die Tierärztin, dass es sich um den Hund ihres ehemaligen Lebensgefährten handelte. Sie wusste, dass der Hund bissig ist. Deshalb habe sie sich immer vergewissert, dass sich keine Personen vor ihrem Grundstück aufhielten, bevor sie das Tor öffnete. Das hätte sie auch am Tag des Vorfalles getan.

Von einem Ausritt zurückkommend, hatte sie den Eingang kurz offen gelassen, um ihr Pferd hereinführen und anbinden zu können. In dieser Zeit muss der Hund zwei Spaziergänger – eine Frau und einen Mann – auf dem Feld ausgemacht haben. Bevor die Angeklagte das Tor wieder schließen konnte, war er davon gestürmt und hatte zielgerichtet die Frau angegriffen. Er riss sie zu Boden und biss ihr mehrfach in Arm und Rücken. Sofort, so der Verteidiger, habe seine Mandantin den Hund zurückgerufen. Der ließ von seinem Opfer ab. Die Tierärztin leistete Erste Hilfe und riet dem Opfer, sich sofort im Krankenhaus behandeln zu lassen. Dort sind noch am selben Tag die Wunden während einer zweistündigen Operation versorgt worden.

Der Angeklagten tue sehr leid, was passiert ist, betont ihr Anwalt und bietet an, zusätzlich zum bereits bezahlten Schmerzensgeld von 3 000 Euro, weitere 2 000 Euro an die Geschädigte zu zahlen. Dafür beantragt er die Einstellung des Verfahrens. Die gebissene Spaziergängerin sagt, dass sie die Sache vielleicht gar nicht zur Anzeige gebracht hätte, wenn sich die Hundehalterin wenigstens einmal bei ihr gemeldet hätte. Die attraktive Mittsechzigerin berichtet dann, dass sie immer noch unter den Folgen leidet. Vor allem die Verletzung am Arm, bereitet ihr nach wie vor Probleme. Wegen Gefühlsstörungen sei sie bis jetzt in physiotherapeutischer Behandlung. Deshalb, so die Geschädigte, sei sie mit der Zahlung von 3 000 Euro nicht ganz einverstanden gewesen. „Für dass, was ich durchgemacht habe, ist das zu wenig“, fügt sie erklärend hinzu. Auch die zerrissene Kleidung möchte sie ersetzt bekommen.

Richter Christian Mansch hält eine weitere Zahlung für gerechtfertigt. Gegen 2 000 Euro stellt er das Verfahren ein. Allerdings bekommt die Geschädigte nur die Hälfte. Der andere Teil soll dem Verein körperbehinderter Sachsen zugute kommen. Den beißwütigen Hund hat die Angeklagte inzwischen in die Hände eines erfahrenen Hundesportlers gegeben.