Merken

Geheimniskrämerei um Entlassung

Warum wurde dem Neustadthallen-Chef Udo Preusche fristlos gekündigt? Der Bürgermeister schweigt, auch gegenüber dem Stadtrat.

Teilen
Folgen
NEU!
© Dirk Zschiedrich

Von Nancy Riegel

Neustadt. Udo Preusche wurde vor drei Wochen als Geschäftsführer der Neustadthalle entlassen. Seit zwei Wochen leitet Frank Beyer die Geschäfte übergangsweise. Die Kündigung Preusches ist fristlos, das heißt, sie greift mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfrist. Das alles geht aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH hervor. Da die Stadt die alleinige Gesellschafterin ist, lag die Kündigung demnach in der Hand von Bürgermeister Peter Mühle (NfN).

Warum er sich zu diesem drastischen Schritt entschied – darüber bewahrt das Stadtoberhaupt Stillschweigen. Nach SZ-Informationen wurden die Neustädter Stadträte erst zur Stadtratsitzung am 23. Mai über die Personalie in Kenntnis gesetzt. Im nichtöffentlichen Teil und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass zu diesem Zeitpunkt weder Presse noch Bürger über den Wechsel an der Spitze der Stadthalle informiert werden sollen. Man wolle dies später im Neustädter Anzeiger nachholen, ließ der Ratschef verlauten. Doch auch die Stadträte haben offenbar keine aussagekräftige Aussage zum Kündigungsgrund Preusches erhalten – nicht einmal, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Die Vermutung liegt zwar nahe, dass Udo Preusche aus demselben Grund gefeuert wurde wie sein Vorgänger Enver Nickel: wegen der schlechten Bilanz der Stadthalle und dem Minus, das die Gastronomie einfährt. Allerdings wurde Enver Nickel damals fristgerecht gekündigt, Udo Preusche hingegen mit sofortiger Wirkung. Die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt laut Gesellschafterversammlung dennoch „hilfsweise“. Diese Klausel wirkt sozusagen als doppelter Boden, falls die außerordentliche Kündigung nicht wirksam sein sollte und der Betreffende dann weiter beschäftigt werden müsste.

Nach SZ-Informationen stellt sich die Stadt auf einen Rechtsstreit ein und hat sich einen Anwalt genommen.

Um einen Angestellten fristlos kündigen zu können, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein triftiger Grund vorliegen. Beispiele, die ausdrücklich nicht mit diesem Fall in Verbindung gebracht werden, sind Straftaten gegen den Arbeitgeber (grobe Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigungen), Betrug, Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Konkurrenztätigkeit. Letztes wurde Olaf Franke, dem früheren Chef der Neustadthalle, vorgeworfen.

Gegenüber der SZ schwieg der Bürgermeister auch am Dienstag. Eine schriftliche Anfrage vom Montag wurde ignoriert, ebenso blieben Telefonanrufe unbeantwortet, trotz Sprechzeit im Rathaus.