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Geklaut, beleidigt, randaliert

Der Prozess gegen drei Döbelner Jugendliche endet mit Freispruch, Arbeitsstunden und einer Freiheitsstrafe.

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Von Helene Krause

Auch am zweiten Prozesstag wird einer der drei Jugendlichen im Alter von 17, 18 und 19 Jahren von zwei Justizbeamten in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Gegenwärtig verbüßt er eine Freiheitsstrafe in der Haftanstalt Regis-Breitingen. Auch die beiden Mitangeklagten standen schon vor Gericht. Diesmal werden ihnen Diebstahl, Strafbegünstigung, Beleidigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchter Diebstahl zur Last gelegt. Des Weiteren ist der 19-Jährige noch wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr angeklagt. Am 5. Juli 2013 soll er auf dem Niedermarkt mit zwei Promille Alkohol im Blut Fahrrad gefahren sein. Das gesteht der Angeklagte. Zu den anderen Taten aber schweigt er genauso wie seine Komplizen.

Am 27. Mai 2013, kurz vor Ladenschluss sollen der 17- und der 18-Jährige bei Kaufland eine Flasche Kirschlikör gestohlen haben. Da der Kaufhausdetektiv den Diebstahl beobachtete, rief er einen Mann vom Sicherheitsdienst zu Hilfe. Als der den Dieb stellen wollte, trat der 19-Jährige dazwischen. Er beleidigte den Kaufhausdetektiv und später einen der herzugerufenen Polizeibeamten. Den Dieben gelang mit der Beute die Flucht.

Stunden später wurden die Beamten erneut wegen der drei Jugendlichen gerufen. Diesmal sollen sie Sperrmüll und Verkehrsschilder auf die Straße geworfen haben. Ein dritter Einsatz führte die Polizisten gegen 3 Uhr zum Körnerplatz in Döbeln. Dort sollen die drei Angeklagten in ein leerstehendes Haus eingedrungen sein.

Weil in der ersten Verhandlung Zeugen fehlten, musste ein zweiter Termin festgelegt werden. An diesem wurde der Mann als Zeuge gehört, der die Polizisten zum Körnerplatz gerufen hatte. Zwei Männer sah er durch ein Fenster ins Haus einsteigen. Wer die Leute waren, erkannte er nicht. „Es war zu dunkel“, sagt er vor Gericht. Auch die Polizisten, die später das Haus durchsuchten, wissen nicht, wer von den Dreien eingestiegen ist. Lediglich der 19-Jährige wurde gesehen, wie er aus dem Fenster auf die Straße stieg. Wegen einer Drohung bekam er von einem Beamten eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Auch der Kaufhausdetektiv und die Polizeibeamten können keine genauen Angaben machen.

Wegen der unklaren Beweise werden die Drei nicht für alle Taten verurteilt, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Zum Teil gibt es auch Freisprüche. Der 19-Jährige bekommt wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. In das Urteil fließt die bestehende Freiheitsstrafe mit ein.

Der 18-Jährige muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem wird er verwarnt und erhält einen Betreuer. Den 17-Jährigen verurteilt das Gericht zu 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und einem sozialen Trainingskurs.