Seit dem gestrigen 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland fast überall einen Joint rauchen und bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt. Wer kontrolliert zum Beispiel, ob das Marijuana tatsächlich aus legalem Eigenanbau stammt, wie hoch der Anteil der psychoaktiven Substanz THC darin ist und ob der Joint in ausreichendem Abstand zur nächsten Schule geraucht wurde? Das Cannabisgesetz stellt Sachsens Behörden vor schwierige Aufgaben.
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