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Geldstrafe für Absturz-Piloten

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Absturz eines Hubschraubers bei Leipzig ist der Pilot zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.

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Leipzig - Das Amtsgericht Borna sprach den Mann der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Laut Urteil ist der Unfall mit drei Verletzten auf einen Pilotenfehler zurückzuführen. Unter anderem führte die Unerfahrenheit des Piloten nach Auffassung des Gerichtes dazu, dass der Hubschrauber bei schwierigen Wetterbedingungen mit starkem und böigem Wind abstürzte.

Bei dem Absturz Ende Mai 2006 waren außer dem Piloten auch die beiden weiteren Insassen lebensgefährlich verletzt worden. An Bord des Hubschraubers befanden sich ein Kameramann (27) und ein Fotograf (39). An dem Unglückstag wurde die Freigabe eines Teilstücks der Autobahn 38 in der Nähe des Vergnügungsparkes Belantis mit einem Volksfest gefeiert. Die Journalisten wollten Aufnahmen von dem Termin machen.

Insgesamt haben laut Gericht eine Vielzahl von Verletzungen der Sorgfaltspflicht zu dem Unfall geführt. So habe der Mann die vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhe von 600 Metern nicht eingehalten und mit dem schwer beladenen Hubschrauber Flugmanöver ausgeführt, die er nicht beherrschte. Die Kombination dieser Umstände habe das Gerät letztendlich ins Trudeln gebracht, so dass es zum Absturz kam. Auf einen technischen Defekt ist der Unfall laut Urteil nicht zurückzuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits 2006 per Strafbefehl ohne Verhandlung abschließen wollen. Der 29-Jährige wehrte sich jedoch gegen die vorgesehene Geldstrafe von 3600 Euro. (dpa)