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Geldstrafe für Bannewitzer Autohändler

Nach nur zwei Tagen endet der Berufungsprozess gegen Reiko Beil und seinen Bruder.

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© dpa

Gerichtsbericht. Mit seiner Offenheit hat sich der Angeklagte Reiko Beil beim Gericht ein hohes Ansehen erworben. Der 45-jährige ehemalige Autohändler hat in seinem Berufungsprozess am Landgericht Dresden betont, dass er die ganze Sache auf sich nehme und die Justiz seinen mitangeklagten Bruder verschonen möge. „Sie haben nicht im Ansatz versucht, sich zu verstecken. Hut ab“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Frey zu Reiko Beil bei der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag. Das Gericht verurteilte jedoch beide Brüder zu Geldstrafen wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts. Reiko Beil hatte als „faktischer“ Geschäftsführer der Firmen Global Autozentrum Bannewitz und Reprocar mehrere Jahresabschlüsse zu spät gemeldet. Außerdem habe er ein Firmengrundstück am Windberg in Bannewitz einer anderen Firma unentgeltlich überlassen. „Das ist eine ganz gefährliche Geschichte“, sagte Richter Frey. Er verurteilte den 45-Jährigen zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro. Beils Bruder kam als „formaler“ Geschäftsführer jedoch nicht ungeschoren davon. Er erhielt für dieselben Tatbestände eine Geldstrafe von 3 900 Euro. Aufgrund der Dauer des Verfahrens rechnete das Gericht einen Teil der Strafe „als verbüßt“ an, sodass die Brüder tatsächlich deutlich weniger an die Justizkasse zu zahlen haben.

In erster Instanz im April 2013 waren die nicht vorbestraften Angeklagten zu Bewährungsstrafen von eineinhalb beziehungsweise einem Jahr verurteilt worden. Reiko Beil, er ist auch Sprecher des Bündnisses „Dialog 2015“, hatte am Mittwoch beim Prozessauftakt geschildert, wie seine Firmen in die Insolvenz schlitterten. Er habe hauptsächlich auf dem „grauen Markt“ mit Autos von Renault gehandelt. Als der Automarkt 2009 einbrach und die Abwrack-Prämie ersonnen wurde, sei es ihr Ziel gewesen, die Jobs von 100 Mitarbeitern zu retten, betonten die Brüder nun erneut. Einen Teil der Vorwürfe hatte das Gericht zuvor eingestellt, wohl auch, weil geladene Zeugen nicht erschienen waren. (lex)