Merken

Geldstrafe nach Kindesentführung

Ein Junge wurde in der Klinik in Zscheckwitz behandelt. Dann verschwindet er. Sein Vater wurde nun deshalb verurteilt.

Teilen
Folgen
© dpa/dpaweb

Von Stephan Klingbeil

Kreischa. Ein 52-jähriger Deutscher, der am 14. Juni 2016 seinen Sohn aus der Kinderklinik im Kreischaer Ortsteil Zscheckwitz entführt haben soll, wurde deshalb am Donnerstag am Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilt. Der Dreijährige war in der Klinik zur Reha-Behandlung, nachdem er in der Küche daheim durch heißes Wasser aus einem Wasserkocher Verbrühungen erlitten hatte.

Seine Mutter, eine Rumänin, hatte von einem Unfall gesprochen. Das Jugendamt in Erfurt glaubte ihr nicht. Es entzog den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Frau teilte dem Gericht in Dippoldiswalde mit, dass sie das Kind damals nach Ungarn gebracht hätte, nicht ihr Partner, der Angeklagte. Doch an der Version gab es Zweifel. Denn noch am Abend, als das Kind verschwand, hatte die Krankenschwester mit dem Vater telefoniert.

Dabei soll der Angeklagte versichert haben, er sei nach Hause gefahren in Richtung bayrisch-thüringische Landesgrenze. Doch dort trafen Polizeibeamte gegen 23.30 Uhr keinen an. Offenbar hatte das Paar seine Zelte schon damals abgebrochen und in Ungarn gelebt.

Somit deuteten viele Indizien darauf hin, dass die Kindesentziehung von den Eltern schon längere Zeit geplant war. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Die im Strafbefehl zuvor verhängte Höhe der 180 Tagessätze blieb dabei aber bestehen, was auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Jedoch wurde der Tagessatz von 30 auf fünf Euro verringert. Der Grund für diese Reduzierung: Der Beschuldigte ist laut seinem Anwalt nach einem gescheiterten Versuch, sich in Ungarn selbstständig zu machen, dort auf Sozialhilfe angewiesen. Die sechsköpfige Familie erhalte demnach in Ungarn nur 150 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. (skl)