Am Freitag spricht das Oberlandesgericht Dresden ein Machtwort. Die Richter beschäftigen sich mit der Frage, welche Züge künftig auf den Bahnstrecken Dresden-Görlitz, Dresden-Zittau-Liberec und Liberec-Zittau-Seifhennersdorf fahren dürfen. Um den Zuschlag streiten sich der jetzige Streckenbetreiber Die Länderbahn und Start Ostsachsen, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn (DB).
Züge der Deutschen Bahn rollten auf den beiden Hauptstrecken bis 2010, danach übernahm Die Länderbahn den Betrieb – anfangs noch unter der Bezeichnung Vogtlandbahn. Deren Züge rollten damals schon auf der Nebenstrecke durch das Dreiländereck.
Nach einer europaweiten Ausschreibung der drei Strecken entschieden im April 2018 die Verkehrsverbünde Oberelbe (VVO) und Oberlausitz-Niederschlesien (Zvon) sowie der tschechische Kreis Liberec, dass ab Dezember 2019 hier Züge der DB-Tochter Start Ostsachsen fahren sollen. Sie hatte nach Ansicht der drei Auftraggeber das günstigste Angebot vorgelegt.
Dagegen legte Die Länderbahn Einspruch ein, dem die Vergabekammer des Freistaates Sachsen im Herbst 2018 folgte: Start Ostsachsen sei nicht geeignet, die Bahnstrecken zu bedienen. Das wiederum ließ Start Ostsachsen nicht auf sich sitzen und beschwerte sich seinerseits beim Oberlandesgericht Dresden über die Vergabekammer des Freistaates Sachen.
Die Entscheidung der Richter wird sowohl bei den beiden Verkehrsunternehmen als auch bei den drei Auftraggebern mit Spannung erwartet.
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