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Gericht verhandelt über Bundeswehrakte von Uwe Mundlos

Der NSU-Terrorist soll sich bereits im Wehrdienst radikalisiert haben. Ein Verlagshaus verlangt die Herausgabe seiner Akten. 

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Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (v.l.) gehörten zusammen mit Beate Zschäpe zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund, der mehrere Mensche ermorderte und Sprengstoffanschläge verübte.
Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (v.l.) gehörten zusammen mit Beate Zschäpe zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund, der mehrere Mensche ermorderte und Sprengstoffanschläge verübte. © dpa/Frank Doebert/Ostthueringer Zeitung

Leipzig. Das Bundesverteidigungsministerium wehrt sich gegen die Herausgabe der Bundeswehrakten des NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Am Donnerstag (10.30 Uhr) verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall. Ein Verlagshaus klagt seit Jahren auf die Herausgabe der Akten. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab das Oberverwaltungsgericht Münster der Berufung teilweise statt. Nun beschäftigt sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit der Revision (Az.: BVerwG 7 C 20.17). Eine Entscheidung soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch am Donnerstag verkündet werden.

Zwischen 2000 und 2007 gehen neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft auf das Konto der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Zudem erschossen die Rechtsterroristen eine Polizistin in Heilbronn und begingen Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle.

Die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach selbst erschossen. Ihre Komplizin Beate Zschäpe war im Juli vergangenen Jahres vom Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihre Anwälte haben Revision angekündigt.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht verlangt das Verlagshaus neben den Personalakten von Uwe Mundlos auch Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen Anfang der 1990er Jahre. Schließlich war die rechte Gesinnung von Uwe Mundlos bereits in dessen Wehrdienstzeit aufgefallen.

Er trat im April 1994 seinen Wehrdienst beim Panzergrenadierbataillon 381 in Bad Frankenhausen in Thüringen an. Wenig später wurde er mit Freunden in Chemnitz von der Polizei kontrolliert. Nach früheren Berichten fanden die Beamten bei Mundlos Visitenkarten mit dem Kopf von Adolf Hitler und ein Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolph Heß. Sie nahmen ihn in Gewahrsam, ließen seine Wohnung durchsuchen und entdeckten dort 15 Kassetten mit rechter Musik und Flugblätter der rechtsextremen NPD.

Der Kompaniechef von Mundlos plädierte für sieben Tage Disziplinararrest. Antreten musste der Rekrut die vorgeschlagene Strafe aber nie. Das Truppendienstgericht lehnte den Arrest ab - stattdessen beförderte die Bundeswehr Mundlos zum Ende seiner Wehrdienstzeit zum Obergefreiten. (dpa)