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Gericht weist Görlitzer Witka-Klage zurück

Die Stadt wollte, dass wegen des Staudammbruchs in Deutschland ermittelt wird. Das wurde vor Gericht aber gar nicht erst verhandelt.

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Von Sebastian Beutler

Dresden/Görlitz.Die Entscheidung ist längst gefallen. Nur die Überbringung der Nachricht dauerte etwas: Bereits am 4. August hat das Oberlandesgericht Dresden den Antrag der Stadt Görlitz als unzulässig verworfen, die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen wegen des Witka-Staudamms zu zwingen. Das bestätigte am Freitag eine Sprecherin des Dresdner Gerichts der SZ. Ihren Angaben zufolge sieht die Strafprozessordnung nur in krassen Ausnahmefällen die Möglichkeit vor, Ermittlungen zu erzwingen. „Um einen solchen Fall handelt es sich hier aber nicht“, sagte sie. Damit will sich die Stadt aber nicht abfinden, weil „sich das Gericht mit der Begründung des Antrages nicht auseinandergesetzt habe“, teilte die Stadtverwaltung mit.

Nach wie vor ermittelt die Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Gora (Hirschberg) in dem Fall. Wie die Sprecherin der polnischen Behörde, Violetta Niziolek, der SZ sagte, werde dabei auch untersucht, ob die Überschwemmungen in Görlitz auf den Staudammbruch bei Niedow zurückzuführen sind und ob die deutschen Nachbarn rechtzeitig über die bevorstehende Gefahr informiert wurden. Die Staatsanwaltschaft in Jelenia Gora hat eine spezielle Arbeitsgruppe für den Staudammbruch gebildet, der drei Staatsanwälte angehören. Sie haben 39 Aktenordner zusammengetragen, mehr als 100 Zeugen gehört und Gutachten in Auftrag gegeben.

Parallele Untersuchungen

Parallel untersuchen Fluss-Experten aus Deutschland, Polen und Tschechien den Staudammbruch. Wie die Sprecherin des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Karin Bernhardt, sagte, werden in umfangreichen Modelluntersuchungen die Ereignisse am 7. und 8. August an Witka, Neiße und Berzdorfer See untersucht. Außerdem prüft der Bergbausanierer LMBV, ob der Berzdorfer See bei außergewöhnlichen Ereignissen für den Hochwasserschutz genutzt werden kann. Bei der Flut vor einem Jahr waren fünf Millionen Kubikmeter Wasser der Neiße in den Berzdorfer See geflossen, wodurch Schlimmeres für Teile der Stadt Görlitz und das nördliche Kreisgebiet verhindert wurde. Der Staudammbruch verschärfte die Lage vor allem in Hagenwerder und Alt-Weinhübel.

Trotz all dieser Untersuchungen und Ermittlungen wollte Oberbürgermeister Joachim Paulick die Görlitzer Staatsanwaltschaft zwingen, auch noch zu ermitteln. Ihm folgte der Stadtrat mit 15 zu elf Stimmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Verfahren eingestellt, weil eben in Polen die Kollegen aktiv sind. Ein normaler Vorgang, wie jetzt das Oberlandesgericht fand. Zumal die Stadt, wenn sie das Gefühl hat, es tue sich nichts in Polen, auch die deutsche Staatsanwaltschaft bitten könne, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Oberbürgermeister Joachim Paulick hatte sein Vorgehen verteidigt, damit Klarheit über die Ursachen der Flut herrsche. Auch für mögliche Schadensersatzklagen.

Kritiker fühlen sich bestätigt

CDU-Stadtchef Octavian Ursu sprach von einem erwarteten Ergebnis. „Das war blinder Aktionismus“, erklärte Ursu, der zu den Kritikern der Klage zählte. „Wir sollten das für die Bürger tun, was Chancen hat. Mit solchen Aktionen verliert Görlitz immer mehr Unterstützung.“ FDP-Stadträtin Kristin Schütz schloss sich dieser Kritik an. Der Fraktionsvorsitzende von Zur Sache/SPD, Peter Gleißner, hatte den Schritt vors Oberlandesgericht noch diese Woche verteidigt und ihn als „pflichtgemäße Wahrung der Rechte der Görlitzer Bürger“ bezeichnet. So sorge man für „die Wohlfahrt der Stadt“.