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Trinkwasser in Sachsen muss bald auch auf Ewigkeits-Chemikalien kontrolliert werden

Sachsens Versorger müssen Trinkwasser nach einer neuen Verordnung strenger kontrollieren. Auch bleihaltige Leitungen sind bald verboten.

Von Sylvia Miskowiec
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Wasser aus dem Hahn einen langen Weg hinter sich – der kontrolliert werden muss, besagt die Trinkwasserverordnung.
Wasser aus dem Hahn einen langen Weg hinter sich – der kontrolliert werden muss, besagt die Trinkwasserverordnung. © dpa-Zentralbild

Sie gelten als Ewigkeits-Chemikalien, denn sie sind nicht biologisch abbaubar: per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Die Chemikalien stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, sind aber beinahe überall in unserem Alltag zu finden – in Outdoorjacken, Löschschaum, Pfannen und Pizzakartons. Und sie sind bereits in Böden und Wasser nachweisbar. Dem trägt die nun vom Bundesrat verabschiedete, reformierte Trinkwasserverordnung Rechnung und nimmt PFAS in die Liste der zu kontrollierenden Grenzwerte auf.

Konkret bedeutet das: Wasserversorgungsunternehmen müssen ab 2026 ihr Trinkwasser auf PFAS untersuchen lassen und sicherstellen, dass 20 dieser Chemikalien in der Summe unter dem Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter bleiben. Ab 2028 gilt für die vier bedenklichsten PFAS ein Höchstwert von 20 Nanogramm pro Liter.

Einfach werde das allerdings nicht, sagt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs: „Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern; manche Versorgungsunternehmen investieren schon jetzt zweistellige Millionenbeträge.“ Letztlich würden Zusatzkosten auf die Kunden umgewälzt, befürchtet Niehues.

Neben der Konzentration von PFAS wird künftig auch der Anteil von Bisphenol A untersucht, das bei der Herstellung von Kunststoffen anfällt. Ebenso neu auf der Kontrollliste steht Halogenessigsäure, die bei der Desinfektion von Trinkwasser entsteht. Zudem sinken die Grenzwerte für Arsen und Blei.

Versorger bleiben zuversichtlich

Große sächsische Versorger wie die Sachsenenergie in Dresden und Eins in Chemnitz sehen der Novelle der Trinkwasserverordnung allerdings gelassen entgegen. „Das Trinkwasser, das uns der Zweckverband Fernwasser Südsachsen bereitstellt, kommt weder jetzt noch künftig in die Nähe von Grenzwerten“, versichert Eins-Sprecherin Juliane Unfried.

Auch Sachsenenergie-Sprecherin Viola Martin-Mönnich sagt: „Wir unterschreiten die neuen Grenzwerte etwa für Arsen und Blei bereits heute um das Fünf- bis Zehnfache. Auch für alles Weitere sind wir strukturell und personell bestens aufgestellt.“

Kontrolle von der Quelle bis zum Hahn

Das meiste Trinkwasser – 39 Prozent – stammt in Sachsen laut Statistischem Landesamt aus Talsperren, gefolgt von Grund- und Quellwasser (33 Prozent) sowie Uferfiltrat (23 Prozent). Das kostbare Nass wird in Wasserwerken analysiert und aufbereitet, bevor es über die Rohrleitungen der Wasserversorger zu den Hausanschlüssen gelangt.

Auf diesem ganzen Weg gilt die Trinkwasserverordnung – und die schreibe nun neben den neuen Grenzwerten auch eine noch bessere Überwachung vor, sagt Stefan Koch vom Forum Trinkwasser e. V. in Leipzig. „Statt wie bisher ausschließlich die Qualität des Endproduktes zu kontrollieren, sind Wasserversorger in Zukunft verpflichtet, den gesamten Weg des Wassers von der Entnahme im Gewinnungsgebiet bis zur Abgabe am Wasserhahn des Verbrauchers zu verfolgen und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern nach möglichen gesundheitlichen Risiken zu bewerten.“

Hauseigentümer in der Pflicht

Auch auf den letzten Metern bis zum Wasserhahn soll sich bald kein Risiko mehr verbergen. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt Hauseigentümern den Austausch jeglicher bleihaltiger Leitungen bis zum Januar 2026 vor.