Grundsätzlich ist es unproblematisch, einen weiteren Mediziner oder zwei zurate zu ziehen, da Patienten hierzulande ihren Arzt frei wählen können. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Denn aus den Abrechnungsdaten, die ihnen vorliegen, können sie nicht differenzieren, ob es sich um eine Zweitmeinung oder um eine bloße Doppeluntersuchung handelt.
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