Görlitz
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Bundespolizisten nehmen Männern in Görlitz die Waffen ab

Zwei Männer reisten über die Autobahn 4 nach Deutschland ein. Bei einer Kontrolle am Rastplatz An der Neiße fanden sich allerhand verbotene Waffen.

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Symbolfoto © dpa

Bundespolizisten kontrollierten am vergangenen Sonnabend während einer Einreisekontrolle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen polnischen Audi. Das Fahrzeug war mit zwei Männern (33 und 30 Jahre) aus Polen besetzt. Beim Aushändigen der Personaldokumente stellten die Beamten im Ablagefach der Fahrertür ein griffbereites Messer mit feststehender Klinge sowie einen Teleskopschlagstock fest. Beim Durchsuchen der Männer fanden die Bundespolizisten in der Umhängetasche des 30-jährigen Fahrers ein Taschenmesser mit zweihändigem Öffnungsmechanismus sowie zwei Reizstoffsprühgeräte ohne Kennzeichnungen. In der Tasche des 33-jährigen Beifahrers wurden ebenfalls zwei Reizstoffsprühgeräte ohne Kennzeichnungen, ein Messer mit feststehender Klinge und ein Schlagring gefunden. Das teilt am Montag Bundespolizeisprecherin Ivonne Höppner mit. Gegen die zwei Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Waffen wurden sichergestellt.

Ausstehende Strafen werden bezahlt

Am Wochenende klickten für einen Polen und eine Ukrainerin die Handschellen, teilt Ivonne Höppner von der Ludwigsdorfer Bundespolizei mit. Der 31-jährige Mann wurde am Sonnabend von Bundespolizisten an der Stadtbrücke Görlitz angetroffen. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte den Polen im Dezember 2020 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro. Die Ukrainerin wurde Sonntagmorgen (11. Februar 2024) auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert. Die Überprüfung ihrer Personalien ergab, dass sie das Amtsgericht Bautzen wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel zu einer Geldstrafe in Höhe von 914 Euro verurteilt hatte. Weil sie die Zahlung bisher ignorierte, landete ihr Name auf der Fahndungsliste. Beide Verurteilten zahlten ihre Strafen und konnten damit die ersatzweise Haftstrafe abwenden und weiterreisen.